Dresdner Erklärung
Behindertenbeauftragte fordern Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen Vorschriften
Zum 41. Mal trafen sich am 31. Mai/1. Juni die Behindertenbeauftragten der Länder, des Bundes und Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) zu einem Arbeitstreffen. Gastgeber in Dresden war diesesmal der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler.
Ein Ergebnis der Sitzung ist die Dresdner Erklärung zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen Vorschriften.
Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange behinderter Menschen fordern darin die Bauministerkonferenz und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung auf, der Verpflichtung aus Art. 9 der UN-Behindertenrechtskonvention zur Barrierefreiheit in der Musterbauordnung und den Bauordnungen der Länder nachzukommen. Umfassende Barrierefreiheit im Sinne eines „Designs für alle“ sei eine entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Unter den Bedingungen der UN-Behindertenrechtskonvention dürfe die Verwirklichung des Menschenrechts auf Teilhabe nicht weiter an unzugänglichen baulichen Voraussetzungen scheitern. Mangelnde Barrierefreiheit gefährde die Selbstbestimmung und Selbstversorgung ganzer Bevölkerungsgruppen und müsse als besonders gravierender und dauerhafter gesellschaftlicher Diskriminierungstatbestand gewertet werden.
Das nächste Treffen der Beauftragten des Bundes und der Länder findet im September 2011 in Hamburg statt.