Reha-Info 04/2011 - Editorial

Behindertenrecht ist Menschenrecht.
In diesem Sinne ist die Behindertenrechtskonvention ein völkerrechtlicher Vertrag, der Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert. Das sollte nicht vergessen werden. Doch schon Immanuel Kant wusste: Die Menschenrechte sind ein Ereignis, „das vergisst sich nicht mehr“.

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet und sich verpflichtet, das Prinzip der Inklusion in allen Lebensbereichen umzusetzen. Die Forderung nach Inklusion ist deutlich zu unterscheiden von einem integrativen System, wie es bisher verfolgt wurde. Während die Integration von jedem Menschen mit Behinderung eine Anpassungsleistung verlangt, bevor dieser in das allgemeine System (zurück-) integriert wird, nimmt die Inklusion alle Menschen in den Blick. Behinderte und nicht behinderte Menschen sind gemeinsam gefordert die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Inklusion Realität wird. In den letzten Wochen und Monaten ist viel darüber diskutiert worden. Mit dem Beschluss des Nationalen Aktionsplans (NAP) der Bundesregierung durch das Bundeskabinett ist nun ein Dokument verabschiedet worden, das eine wesentliche Grundlage für zukünftige Weiterentwicklungen und Aktivitäten zur Verbesserung von Inklusion und Teilhabe und damit zur Umsetzung der UN-BRK bildet.

Drei Institutionen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention.
Beim BMAS wurde als staatliche Anlaufstelle der sogenannte „Focal point“ eingerichtet. Eine staatliche Koordinierungsstelle für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ist im Hause des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen angesiedelt.  Eine unabhängige Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte überwacht die Umsetzung. Die BAR steht mit allen Akteuren in Kontakt und setzt sich für Rehabilitation und Teilhabe ein.

Mit dem Leitgedanken der Inklusion geht es nun also an die Umsetzung der Konvention im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) – und notwendigerweise darüber hinaus. Vor allem in Anbetracht der Enttäuschung vieler Behindertenverbände: Der NAP ist kein Selbstläufer, von alleine passiert nichts. Dabei ist die gesamte Zivilgesellschaft gefordert. Alle müssen mitwirken, damit auch die Behindertenrechte ein Ereignis werden, ein Ereignis, das sich nicht mehr vergessen lässt.