Das Persönliche Budget

Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget ist Geld vom Amt.
Es ist für Menschen, die eine Behinderung haben.
Oder die eine Behinderung bekommen können.
Mit dem Geld bezahlen Sie ihre Hilfen selbst.

Budget ist das schwere Wort für Geld.
Budget wird so gesprochen: Büdschee.
Manche sagen darum Persönliches Geld.

Das Persönliche Geld gibt es seit 1. Januar 2008.
Im Sozial-Gesetz-Buch 9 stehen die Regeln
für das Persönliche Geld.
In den Regeln steht,
jeder Mensch mit einer Behinderung kann wählen
ob er seine Hilfe wie bisher bekommen will.
Oder ob er lieber das Persönliche Geld bekommen will.

Wenn Sie Ihre Hilfe wie bisher wollen
Bekommen Sie Hilfe als Sach-Leistung.
Das Geld bekommt dann zum Beispiel ein Pflege-Dienst.
Und der Pflege-Dienst übernimmt die Pflege.

Wenn Sie das Persönliche Geld wollen
bekommt Sie die Hilfe als Geld-Leistung.
Dann müssen Sie sich selbst Hilfe suchen.
Und Sie müssen die Helfer selbst bezahlen.

Wenn Sie das Persönliche Geld bekommen
bestimmen Sie selbst

  • Welche Hilfen Sie bekommen.
  • Wann Sie Hilfe bekommen.
  • Wie oft Sie Hilfe bekommen.
  • Von wem Sie Hilfe bekommen.

Das Amt macht mit Ihnen eine Ziel-Vereinbarung.

In der Ziel-Vereinbarung steht

  • Welche Hilfe Sie wollen.
  • Wie viel Geld Sie dafür bekommen.
  • Und wer Ihnen das Geld gibt.

Mit dem persönlichen Geld bezahlen Sie Ihre Hilfen selbst.
Das macht Sie selbst- bestimmt.

Sie können mehr selbständig machen
und dabei Unterstützung bekommen.

Zum Beispiel können Sie arbeiten gehen
mit einem Assistenten für die Arbeit.

Sie können in Ihrer Freizeit ins Kino gehen
oder Ihre Pflege selbst wählen
mit einem persönlichen  Assistenten.

Oder Sie können Ihr Kind selbst betreuen
mit einem Eltern-Assistenten.

Das Persönliche Budget können Sie auch bekommen
wenn Sie einen gesetzlichen Betreuer haben.

Wer bezahlt das Persönliche Geld?

Sie können das Persönliche Geld bekommen von

  • dem Sozial-Amt,
  • dem Jugend-Amt,
  • dem Integrations-Amt,
  • der Kranken-Versicherung,
  • der Pflege-Versicherung,
  • der Renten-Versicherung,
  • der Unfall-Versicherung,
  • der Agentur für Arbeit.

Sie bekommen das Persönliche Geld nur,
wenn Sie auch Sach-Leistungen bekommen können.

Sie bekommen das Persönliche Geld in jedem Alter.
Auch Kinder und Jugendliche können es bekommen.

Sie bekommen das Persönliche Geld,
egal welche Behinderung Sie haben.
Und wie schwer Ihre Behinderung ist.
Oder woher Ihre Behinderung kommt.

Sie bekommen das Persönliche Geld auch,
wenn Sie einen gesetzlichen Betreuer haben.

Sie bekommen das Geld jeden Monat.
Sie bekommen das Geld auf Ihr Konto.

Sie können auch Gutscheine bekommen.Dann bekommen Sie kein Geld.Das wird selten gemacht.

Manchmal bekommen Sie nur Gutscheine.
Zum Beispiel von der sozialen Pflege-Versicherung.

Die Gutscheine müssen einem
Pflege-Dienst gegeben werden.

Die Pflege-Versicherung muss mit dem Pflege-Diensteinen Vertrag machen.

Wie viel Geld Sie bekommen hängt davon ab:

  • Welche Hilfe Sie brauchen.
  • Wie viel Hilfe Sie brauchen.

Das Geld kann von verschiedenen Stellen bezahlt werden.
Zum Beispiel von der Pflege-Kasse.
Oder dem Integrations-Amt.

Manchmal wird das Geld von mehreren Stellen bezahlt.
Das nennt man träger-übergreifend.
Eine dieser Stellen zahlt das Geld an Sie.
Zum Beispiel das Sozial-Amt.

Diese Stelle ist auch Ihr Ansprech-Partner.
Die Stelle stimmt sich
mit den anderen Leistungs-Trägern ab.
Und bekommt von den anderen Leistungs-Trägern
einen Teil von dem Geld wieder.

Für welche Leistungen können Sie
Persönliches Geld beantragen?

Für alle Leistungen zur Teil-Habe
können Sie Persönliches Geld beantragen.
Das steht im Gesetz-Buch 9
und in den Regeln zum Persönlichen Budget.
Die Regeln heißen in schwerer Sprache
Budget-Verordnung.

Sie können das Persönliche Geld
für medizinische Leistungen bekommen.
Das sind zum Beispiel:

  • Kranken-Pflege zu Hause
  • Kur
  • Mutter-Kind-Kur
  • Kranken-Sport
  • Früh-Förderung.

Sie können das Persönliche Geld
zur Teil-Habe an der Arbeit bekommen.
Zum Beispiel:

  • für Arbeits- Unterstützung,
  • um ein Auto behinderten-gerecht umzubauen,
  • für die Berufs-Ausbildung,
  • für Fahrt-Kosten.

Sie können das Persönliche Geld zur
Teil-Habe am Leben in der Gemeinschaft bekommen.

Zum Beispiel:

  • für einen Unterstützer im Alltag,
  • zum selbstbestimmten Leben
  • in einer betreuten Wohnung.

Sie bekommen Persönliches Geld für alle Hilfen
die Sie jeden Tag brauchen.
Oder jeder Woche.
Und für Hilfe im Alltag.

Zum Beispiel wenn Sie gepflegt werden müssen

Wie bekommen Sie das Persönliche Geld?

Sie bekommen das Persönliche Geld nur
wenn sie einen Antrag stellen.
Wenn sie verschiedene Hilfe brauchen
können Sie wählen,
wofür sie das Persönliche Geld nehmen.

Es gibt ein Formular für den Antrag.
In dem Formular steht,
was sie für den Antrag brauchen.

Sie können den Antrag auch ohne Formular stellen.
Das heißt in schwerer Sprache form-loser Antrag.

Sie können den Antrag
bei allen Leistungs-Trägern für die Reha stellen.

Die Mit-Arbeiter beraten Sie.
Die Mit-Arbeiter fragen Sie, welche Hilfe Sie brauchen.
Und wofür Ihr Geld ausgegeben werden soll.

Schreiben Sie auf,
welche Hilfe Sie brauchen.
Und wer Ihnen helfen soll.

Zusammen-Arbeit und Dokumentation

Bei einem Träger-übergreifenden Persönlichen Geldmüssen alle Leistungs-Träger zusammen arbeiten.

Alle müssen wissen,
welche Ziele erreicht werden sollen. Deshalb muss aufgeschrieben werden:

  • Dass Sie das Persönliche Geld wollen.
  • Welche Leistungen damit bezahlt werden sollen.
  • Wie Sie leben.
  • Ob Ihre Familie Ihnen hilft und wie sie hilft.
  • Welche Hilfen Sie brauchen.
  • Wie viel Hilfe Sie brauchen.
  • Wer Ihnen helfen soll.
  • Ihre persönlichen Daten.
  • Welcher Leistungs-Träger
    Ihnen das Geld bezahlen sollen.
  • Die Anschrift und der Ansprech-Partner
    von dem Leistungs-Träger.
  • Welche Leistungen Sie schon bekommen.
  • Welche Leistungen Sie noch bekommen können.
  • Dass Sie selbst entscheiden dürfen wer Ihnen hilft.
  • Wie Ihnen geholfen wird.
  • Was noch zu tun ist.
  • Ihr Einverständnis,
    dass die anderen Leistungs-Träger
    auch Ihre Daten bekommen dürfen.

Das alles muss aufgeschrieben werden
wenn Sie einen Antrag auf Persönliches Geld stellen.

Den Antrag behält die Stelle,
bei der Sie ihn gestellt haben.
Sie bekommen eine Kopie von dem Antrag.

Bewilligung von Leistungen

Sie haben einen Rechts-Anspruchauf das Persönliche Geld,wenn Sie eine Behinderung haben.

Oder eine Behinderung bekommen können.
Und Leistungen zur Teil-Habe
oder Sozial-Leistungen bekommen.

Wie viel Persönliches Geld Sie bekommen
hängt davon ab, wie viel Hilfen Sie brauchen.

Der Leistungs-Träger muss prüfen,
welche Sach-Leistung Sie bekommen können.
Danach richtet sich die Höhe vom Persönlichen Geld.

Die Leistungen können sein:

  • medizinische Leistungen,
  • Pflege-Leistungen,
  • Hilfen zur Teil-Habe an der Arbeit,
  • Hilfen zur Teil-Habe am Leben in der Gemeinschaft,
  • Beratung,
  • Unterstützung.

Der Beauftragte für Ihr Persönliches Geld

Sie können Hilfen
von verschiedenen Leistungs-Trägern bekommen.
In schwerer Sprache heißt das
träger-übergreifende Komplex-Leistung.

Bei einer Komplex-Leistung gibt es einen Beauftragten.
Damit alle Träger gut zusammen arbeiten.
Der Beauftragte kümmert sich darum,
dass Sie das Persönliche Geld bekommen.

Beauftragter wird ein Mitarbeiter
von dem Leistungs-Träger,
bei dem Sie Ihren Antrag gestellt haben.
Oder der für Sie zuständige Leistungs-Träger.
Wenn der Antrag weitergegeben wurde.

Sie können Ihren Antrag auch
bei einer Gemeinsamen Service-Stelle abgeben.
Beauftragter wird dann
der Träger von der Gemeinsamen Service-Stelle.
Aber nur, wenn Sie Leistungen
von diesem Träger bekommen.

Sonst wird der Antrag weiter-gegeben
an den richtigen Träger.
Dafür hat die Gemeinsame Service-Stelle 2 Wochen Zeit.

Der richtige Träger sagt dann wer Ihr Beauftragter ist.

Das muss der Beauftragte machen:

  • Er muss Sie beraten.
  • Er muss fest-stellen, wie viel Hilfe Sie benötigen.
  • Und welche anderen Leistungs-Träger für Sie auch zuständig sind.
  • Er muss alle anderen zuständigen Leistungs-Träger informieren.
  • Er muss mit allen zuständigen Leistungs-Trägern zusammen-arbeiten.
  • Er kümmert sich darum,
    dass alle Leistungs-Träger aufschreiben,
    welche Hilfe Sie bekommen.
    Und wie Sie die Hilfe bekommen.
    Und was in der Ziel-Vereinbarung steht.
    Welche Hilfe und Beratung Sie brauchen.

Die Leistung an Sie bezahlen.

Der Beauftragte lädt alle
zu einem gemeinsamen Gespräch ein.
Das heißt in schwerer Sprache Budget-Konferenz.
Hier werden alle Leistungen besprochen,
die bezahlt werden sollen.

Bei dem Gespräch
sprechen Sie über die Hilfe die Sie brauchen.

Zu dem Gespräch können Sie jemand mitnehmen.
Jemand, dem Sie vertrauen.

Das kann eine gute Freundin sein.
Oder ihr Betreuer.
Oder ihre Eltern.
Das Gespräch kann auch bei Ihnen zu Hause sein.

Für das Gespräch gibt es Regeln:

  1. Alle werden begrüßt.
    Jeder stellt sich vor.
  2. Der Beauftragte spricht mit Ihnen über das Persönliche Geld.
  3. Sie besprechen gemeinsam die Hilfe die Sie brauchen.
  4. Sie sagen, was Sie mit dem Persönlichen Geld machen.
  5. Sie überlegen gemeinsam wie viel Geld sie bekommen können.
    Und wofür sie das Geld bekommen.
    Und wie lange Sie das Geld bekommen können.
  6. Der Beauftragte muss sicher sein,
    dass die Hilfe gut und genug ist.
    Er überlegt, wie er das prüfen kann.
    In schwerer Sprache heißt das
    Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
  7. Sie legen fest, wann Sie sich mit den Leistungs-Trägern wieder treffen.

Alles was besprochen wird soll aufgeschrieben werden.
Das heißt es gibt ein Protokoll.
Das Protokoll brauchen Sie für die Ziel-Vereinbarung.

Der Beauftragte kümmert sich um Sie,
wenn Sie einen Antrag auf Persönliches Geld stellen.
Bis Sie das Persönliche Geld bekommen.

Er kümmert sich auch darum,
wenn es Probleme gibt.

Zum Beispiel,
wenn Sie Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen.
Oder wenn Sie gegen einen Bescheid vor Gericht klagen.

Er berät Sie, wenn noch Dinge geklärt werden müssen.
Und er hilft Ihnen.
Zum Beispiel, wenn Ihr Grad der Behinderung
fest -gestellt werden muss.

Ziel-Vereinbarung

Eine Zielvereinbarung ist ein Vertrag.

In der Ziel-Vereinbarung sollte stehen:

  • Welche Hilfen Sie bekommen.
  • Wie lang die Ziel-Vereinbarung gilt.
  • Wie lang Sie die Hilfe bekommen.
  • Welche Ziele Sie mit dem Geld haben.
  • Was Sie mit dem Geld machen möchten.
  • Für welche Dinge Sie das Geld brauchen.
  • Sie müssen nach-weisen,
    dass Sie das Geld wirklich für die Hilfen ausgeben.
    Wie sie das machen müssen
    steht in der Ziel-Vereinbarung.
  • Wie darauf geachtet wird,
    dass die Hilfe gut ist die Sie bekommen.
  • Wann Sie sich das nächste Mal treffen.
  • Beim nächsten Gespräch wird darüber gesprochen
    wie alles geklappt hat.
  • Wie Sie die Ziel-Vereinbarung kündigen können.
    Zum Beispiel wenn Sie mit dem Persönlichen Geld nicht zufrieden sind.
    Oder die Hilfe nicht gut ist, die Sie bekommen.

Lesen sie die Ziel-Vereinbarung genau.
Lassen Sie die Ziel-Vereinbarung
auch von jemand lesen dem sie vertrauen.

Prüfen Sie, ob alles in der Ziel-Vereinbarung steht
was Sie besprochen haben?

Wenn alles richtig ist
unterschreiben Sie die Ziel-Vereinbarung.

Träger-Übergreifendes
Bedarfs-Feststellungs-Verfahren

Träger-übergreifendes Bedarfs-Feststellungs-Verfahrensind schwere Wörter.

Sie bedeuten, es wird geprüft,
ob Sie Persönliches Geld bekommen.
Und von welchen Leistungs-Trägern Sie es bekommen.

An der Prüfung sind verschiedene Menschen beteiligt:

  • der Antrag-Steller,
  • der gesetzliche Betreuer, wenn es einen gibt,
  • eine Begleit-Person,
  • ein Mitarbeiter vom Beauftragten Leistungs-Träger,
  • andere, beteiligte Leistungs-Träger,

Das Bedarfs-Feststellungs-Verfahren soll schnell
und gut gemacht werden.
Damit Sie das Persönliche Geld schnell bekommen.
Und es soll einheitlich gemacht werden.
Das heißt, es soll immer gleich ablaufen.
Damit keiner benachteiligt wird.
Das steht so im Gesetz.

Der Beauftragte Leistungs-Träger ist für alles
rund um Ihr Persönliches Geld zuständig.
Er arbeitet im Auftrag
aller anderen beteiligten Leistungs-Träger.

Wenn die Ziel-Vereinbarung unterschrieben ist,
kümmert er sich um den Gesamt-Verwaltungs-Akt.
Er schickt Ihnen einen Bescheid
zu Ihrem Persönlichen Geld.

In den Bescheid stehen:

  • Ihre persönlichen Daten wie Alter, Anschrift, Behinderung.
  • Welche Leistungen Sie als Persönliches Geld bekommen.
  • Welche Leistungs-Träger Ihr Persönliches Geld bezahlen.
  • Warum Sie die Leistungen bekommen.
  • Wie viel Geld Sie jeden Monat bekommen,
  • Ab wann Sie das Geld bekommen.
  • Wie lange Sie das Geld bekommen.
  • Ihre Bank-Verbindung.
  • Was in der Ziel-Vereinbarung steht.
  • Wie die Ziel-Vereinbarung gekündigt werden kann.
  • Wann kein Geld mehr gezahlt wird.
  • Dass Leistungen nicht doppelt bezahlt werden
    als Sach-Leistung und als Persönliches Geld.
  • Dass Sie sagen können, wenn Sie
    mit der Ziel-Vereinbarung nicht einverstanden sind.
    Oder mit dem Bescheid über das Persönliche Geld.
    In schwerer Sprache heißt das
    Rechts-Behelf-Belehrung.

Wann wird kein Persönliches Geld mehr bezahlt?

Die Ziel-Vereinbarung kann früher gekündigt werden.

  • Wenn sich Ihr Leben stark verändert.
    Zum Beispiel, wenn Sie sehr krank werden.
    Und wenn Sie dann andere Hilfe brauchen.
  • Wenn Sie das Geld nicht
    für die besprochenen Hilfen ausgeben.
    Wenn Sie nicht nachweisen,
    wofür Sie das Persönliche Geld ausgegeben haben.
  • Wenn die Hilfen nicht gut aufgeschrieben werden.

Sie bekommen dann kein Persönliches Geld mehr.
Sie bekommen wieder Sach-Leistungen.
Die B-A-R hat
ein Heft  zum Persönlichen Geld geschrieben.
Das Heft gibt es nur in schwerer Sprache.

Es heißt:
Trägerübergreifende Aspekte bei der Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget.