Leistungen durch die Unfall-Versicherung
Ziele der Unfall-Versicherung
Leistungen von den Unfall-Versicherungen sollen
- Krankheit und Behinderung vermeiden
- Krankheit und Behinderung mildern
- die Folgen von Krankhet und Behinderung mildern

- helfen, dass Kinder nach einem Unfall
in die Schule gehen können, - helfen, dass Erwachsene
einen Arbeits-Platz haben,


- helfen, dass eine Person im Alltag
gut zurecht kommt, - helfen, dass eine Person am Leben in der Gemeinschaft teil-nehmen kann

- Pflege-Leistungen bezahlen,
- Heil-Behandlungen mit bezahlen,
- Hilfen im Alltag mit bezahlen.

Wann bezahlt die Unfall-Versicherung Leistungen
zur teil-Habe am Leben in der Gemeinschaft?
Die Unfall-Versicherung zahlt
bei einem Arbeits-Unfall.
Oder wenn Sie einen Unfall
auf dem Weg zur Arbeit hatten.
Oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause.

Die Unfall-Versicherung zahlt auch,
wenn Sie eine Berufs-Krankheit haben.
Oder von einer Berufs-Krankheit bedroht sind.
Die Unfall-Versicherung bezahlt nur,
wenn der Unfall durch die Arbeit entstanden ist.
Und wenn Sie durch den Unfall
einen Gesundheits-Schaden haben.

Die Unfall-Versicherung bezahlt auch,
wenn Sie durch den Beruf krank werden.
Oder wenn Sie durch den Beruf
krank werden können.

Zum Beispiel haben Friseure oft Haut-Ausschlag.
Das kommt von den vielen chemischen Stoffen.
Zum Beispiel von der Haar-Farbe.

Die Unfall-Versicherung bezahlt dann
Leistungen zur Teil-Habe am Leben
in der Gemeinschaft.
Die Unfall-Versicherung bezahlt auch
Leistungen zum Persönlichen Budget.

Wer bekommt Leistungen
aus der Unfall-Verischerung?
Alle Personen,die eine Unfall-Versicherung haben:

- Arbeit-Nehmer im Beruf
- Studenten in der Hoch-Schule
- Schüler in der Schule

- Kinder im Kindergarten oder in der Kinder-Krippe
- ehren-amtlich Beschäftigte
- Blut-Spender

- Menschen,
die anderen Menschen das Leben retten
und dabei einen Unfall haben,
- Menschen, die an einer
Eingliederungs-Maßnahme teilnehmen,
zum Beispiel in einem Berufs-Bildungs-Werk


- Menschen, die an einer
Wieder-Eingliederungs-Maßnahme teilnehmen,
zum Beispiel in einem Berufs-Förderungs-Werk.
- Pflege-Personen
- Bestimmte Selbst-Ständige,
zum Beispiel Landwirte.