Leistungen zur Teil-Habe am Leben in der Gemeinschaft

Was sind Leistungen zur Teil-Habe
am Leben in der Gemeinschaft?

Leistungen zur Teil-Habe am Leben in der Gemeinschaft
sind Hilfen für Menschen mit Behinderungen.
Damit sie gut leben können.
So wie Menschen ohne Behinderungen.
Und damit sie selbst bestimmen können,
wie sie leben möchten.
Und wo sie leben möchten.

Die Regeln stehen im Sozial-Gesetz-Buch 9
in der Regel 55.

Wer bezahlt die Leistungen zur Teil-Habe
am Leben in der Gemeinschaft?

Die Hilfen zur Teil-Habe am Leben in der Gemeinschaft bezahlen

  • die Unfall-Versicherung,
  • die Soziale Entschädigung,
  • die Sozial-Hilfe,
  • die Jugend-Hilfe.

Leistungen zur Teil-Habe am Leben in der Gemeinschaft
gehören zur Reha.
Zusammen mit der medizinischen Reha
und der Teil-Habe an der Arbeit.

Was gehört zu den Leistungen zur Teil-Habe
am Leben in der Gemeinschaft?

Leistungen zur Teil-Habe am Leben in der Gemeinschaft sind zum Beispiel:

Hilfs-Mittel
die kein anderer Leistungs-Träger bezahlt.
Hilfs-Mittel sind zum Beispiel Prothesen
oder Rollstühle.

Hilfe für Kinder die noch nicht in die Schule gehen
zum Beispiel Sprech-Erziehung.
Oder Kranken- Sport.
In schwerer Sprache heißt das
Heil-pädagogische Leistungen.

Die Leistungen gibt es,
damit das Kind nicht behindert wird
oder die Behinderung nicht so schlimm wird.
Oder damit das Kind auch mit seiner Behinderung
am Leben in der Gemeinschaft teil-haben kann.

Hilfen, damit Menschen mit Behinderung selbständig leben können.
Zum Beispiel lernen blinde Menschen
wie sie in ihrer Wohnung gut zurecht-kommen,
oder auf der Straße.

Menschen mit Lern-Schwierigkeiten lernen
zum Beispiel, wie sie einkaufen gehen
oder wie sie mit Geld umgehen müssen.
Oder wie sie ihr Leben gestalten.

Hilfen zur Verständigung mit anderen Menschen.
Für Menschen, die nicht hören können wird
ein Gebärden-Sprach-Dolmetscher bezahlt.
Für Menschen, die nicht sprechen können
kann zum Beispiel ein Sprach-Computer
den Menschen sprechen helfen.

Für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
kann die Leichte Sprache helfen.
Die müssen Mitarbeiter in den Ämtern lernen.
Und sie müssen Texte in Leichter Sprache schreiben.

Hilfen für eine Wohnung ohne Hindernisse.
Zum Beispiel eine Wohnung mit breiten Türen
oder eine Dusche ohne Stufen für Rollstuhl-Fahrer.
Der Umzug in so eine Wohnung wird bezahlt.
Der Umbau in der Wohnung wird bezahlt.

Hilfen für das betreute Wohnen
für Menschen, die nicht allein leben können.
Es gibt das ambulante betreute Wohnen.
Da kommt ein Helfer in die Wohnung.

Oder es gibt Wohn-Gruppen
Und Wohn-Heime.
Dort wohnen Menschen, die so behindert sind,
dass ambulante Hilfe nicht reicht.

Hilfen zur Teil-Habe am kulturellen Leben
Zum Beispiel damit Menschen mit Behinderung
zu einem Konzert gehen können.
Oder ins Kino.

Hilfen zur Teilhabe am kulturellen Leben
können auch Hilfsmittel sein,
damit schwer behinderte Menschen
Nachrichten verstehen können.
Oder damit sie Kultur erleben können.