Wo kommen wir her?
Frau Dr. Seel, Geschäftsführerin der BAR, begrüßte im Namen des b3-Projektes über 70 Personen von Leistungsträgern, -erbringern und Verbänden in der beruflichen Rehabilitation, darunter viele Vertreter von Menschen mit Behinderungen. In ihrem Statement wies Frau Dr. Seel darauf hin, dass – seit der Arbeitstagung im Mai 2016 (<link bar-ev b3-projekt tagungsberichte>www.bar-frankfurt.de/bar-ev/b3-projekt/tagungsberichte/) – viel geschehen sei. Sozialpolitische Grundanforderungen an die Bedarfsermittlung seien abgestimmt und „mit Leben gefüllt“ worden und wurden zuletzt für die Reha-Fachkräfte auf ihre Handlungsebene übersetzt. Dies betrifft zum Beispiel die Frage, was eine umfassende Bedarfsermittlung eine Reha-Fachkraft im Berufsförderungswerk heißt. Einen weiteren Schub für die Projektarbeit ergab sich durch die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Hier wurde seitens des Gesetzgebers der Auftrag an alle Akteure bekräftigt, die Bedarfsermittlung künftig auf Basis gleicher Grundlagen durchzuführen. Herr Polczyk vom BMAS bekräftigte den Appell und forderte die Teilnehmenden auf, das BTHG zu leben. Anhand einer alltäglichen Situation zeigte er auf, wie trotz gleicher Ausgangslage unterschiedliche Einschätzungen zu differenzierten „Bedarfen“ führen können. In seinem Grußwort hob dabei er folgende Grundanforderungen an die Bedarfsermittlung hervor: umfassend, funktionsbezogen, individuell und zielorientiert. Doppelbegutachtungen und der gleichlautende Einsatz von Instrumenten gleicher Zielrichtung müssten endlich der Vergangenheit angehören.
Wo stehen wir?
Unter der Überschrift „Subjektperspektive und Partizipation der Leistungsberechtigten (im Lichte der ICF bei der Bedarfsermittlung LTA)“ skizzierte Frau Prof. Dr. Hirschberg von der Hochschule Bremen ausgehend von der Metaebene ihre Ansichten auf das Thema. In ihren Ausführungen machte die Professorin für Soziale Arbeit deutlich, dass die vorhandenen normativen Grundlagen (u.a. UN-BRK und BTHG) einen Handlungsauftrag an alle Akteure aussenden. Jetzt, wie auch in Zukunft gehe es darum, diesen Rechtsrahmen umzusetzen. Ausganslage einer Betrachtung müsse immer die individuelle Situation des Menschen mit seiner spezifischen Behinderung sein. Bezogen auf eine Bedarfsermittlung hieße das, mit den betroffenen Menschen den aktiven Dialog zu suchen und zuvorderst deren jeweilige subjektive Vorstellungen aufzunehmen. Diese Aufnahme impliziert zugleich die individuelle Sichtweise auch bei einer folgenden Abwägung über Leistungen einzubeziehen. Hier gäbe es keinen Königsweg, sondern dies sei ein individueller Prozess im Rahmen der Bedarfsermittlung, bei dem Antworten auf viele offene Fragen im jeweiligen Einzelfall partizipativ zu erarbeiten seien.
Wo wollen wir hin?
Projektleiter Herr Dr. Schubert gab in seinen Ausführungen einen Überblick über das gesamte Projekt. Insbesondere stellte er in seinem Beitrag den Bezug zwischen den sozialrechtlichen Grundanforderungen und den Inhalten einer Bedarfsermittlung heraus. Dabei unterstrich er die zentrale Bedeutung des bio-psycho-sozialen Modells. Beim übergeordneten Blick auf eine Bedarfsermittlung stehen immer dieselben Fragen im Fokus: Welche Aspekte sind grundlegend? Welche Inhalte sind relevant? Und wie können diese erhoben werden? All diese Fragen sind dabei im Lichte des Ziels „Leistungen passgenauer auszugestalten“ zu fokussieren. Mit der Frage „Wie kommen wir zu guten Ergebnissen“, leitete er am Ende seines Vortrags in die Arbeitsgruppen über.
Am Nachmittag waren die Teilnehmenden schließlich selbst gefragt. Im Rahmen von vier Arbeitsgruppen war es Ziel, praktische Erfahrungen zur Position, Perspektive und Partizipation der Leistungsberechtigten im Rehabilitationsprozess auszutauschen. Denn es ist ihr individueller Weg der Rehabilitation, welcher durch sozialstaatliche Leistungen mit dem Ziel der Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt und begleitet wird. Daneben wurde sich in zwei Arbeitsgruppen der Frage gestellt, welche Bedeutung den Umweltfaktoren in Bezug auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zukommt. Letztlich ist fachlich unbestritten: Behinderung ist kein individuelles Merkmal einer Person, sondern Ergebnis von Wechselwirkungen zwischen Person und Umwelt.
In einer Arbeitsgruppe wurden sich den Umweltfaktoren bezogen auf die Arbeitswelt angenähert, verbunden mit der Fragestellung, wie diese am besten zu identifizieren seien. In der lebhaften Diskussion bildete sich eine Unterteilung der Arbeitswelt in Arbeitsmarkt, Betrieb und konkreten Arbeitsplatz heraus, wobei nach Ansicht der Teilnehmenden der Arbeitsplatz besser als Arbeitssystem, mit verschiedenen Tätigkeiten und Anforderungen zu beschreiben sei. Je nach Situation und Lage des Menschen gilt es einen Aspekt der Arbeitswelt besonders hervorzuheben und in der individuellen Bedarfsermittlung zu beleuchten.
Die vollständigen Ergebnisse der Arbeitstagung werden demnächst auf der Webseite der BAR zu finden sein.