Arbeitsgruppe 3: Praxis trifft Recht
Der Gesetzgeber hat den THVB als Instrument zur Evaluation des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eingeführt. In dieser Arbeitsgruppe wurde gemeinsam diskutiert, welche Ergebnisse aus dem THVB auf Abweichungen zwischen „Praxis und Recht“ hinweisen. Woran könnten diese Abweichungen liegen? Wie könnten Lösungsansätze zum Überwinden der Diskrepanz konkret aussehen?
Moderiert wurde die Arbeitsgruppe von Prof. Dr. Torsten Schaumberg (HS Nordhausen, Professur für Sozialrecht) und Gülcan Miyanyedi (BAR).
Fristen und Zuständigkeitsklärung
Im Jahr 2023 wurde die 14-Tage-Frist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX über alle Trägerbereiche hinweg in 17,5 Prozent der Anträge überschritten.
In der Arbeitsgruppe wurden die Gründe für Fristüberschreitungen bei der Zuständigkeitsfeststellung diskutiert. Die Frist wurde bei komplexen Fällen als zu kurz angesehen, jedoch in den meisten Fällen als ausreichend bewertet. Wichtige Einflussfaktoren sind die Qualität der Antragsunterlagen sowie die klare Trennung zwischen formeller und materieller Zuständigkeit in der Sachbearbeitung. Wissenslücken und Fachkräftemangel bei den Trägern, bedingt durch Fluktuation und Umorganisationen, tragen ebenfalls zu Verzögerungen bei.
Lösungsansätze:
- Einführung einer weiteren „Turbo-Klärung“ für komplexe Fälle
- Vereinfachung der Zuständigkeitsklärung durch einen einheitlichen Reha-Antrag mit trägerspezifischen und wesentlichen Informationen
- Erstellung einer trägerübergreifenden Tabelle mit Ansprechpersonen zur besseren Zusammenarbeit
- Förderung regionaler Netzwerke zur Abstimmung zwischen Trägern und Leistungserbringern
- Stärkere Flexibilität und pragmatische Verfahren für komplexe Fälle, zum Beispiel durch trägerübergreifendes Fallmanagement
- Genehmigungsfiktion für alle Träger, inklusive der Eingliederungshilfe
- Verbesserung des Zugangs zur Sozialgerichtsbarkeit für Betroffene
Sanktionen bei Fristüberschreitungen
Es wurde diskutiert, ob die bestehenden Sanktionen bei Fristüberschreitungen ausreichen. Das Verhältnis zwischen der Anzahl an Fristüberschreitungen und der Zahl von Widersprüchen, Klagen oder selbstbeschafften Leistungen wird als unausgewogen empfunden.
Lösungsansätze:
- Verständliche Information über bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten für leistungsberechtigte Menschen
- Förderung eines einfacheren Zugangs zur Sozialgerichtsbarkeit
- Stärkung der Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)
- Einführung einer Genehmigungsfiktion für alle Rehabilitationsträger
Persönliches Budget
Das Persönliche Budget (PB) wurde in der Arbeitsgruppe umfassend diskutiert. Dabei wurde zunächst thematisiert, dass es keine einheitliche Definition des PB auf Seiten der Reha-Träger gibt, da das Leistungsangebot unterschiedlich sei. Dies führe zu verschiedenen Interpretationen des Konzepts.
Erschwerend komme hinzu, dass betroffene Menschen davon ausgehen, dass sie mit einem PB vollständig und selbstbestimmt über alle benötigten Leistungen verfügen könnten. Sie seien sich jedoch häufig nicht bewusst, welche Verantwortlichkeiten und organisatorischen Aufgaben damit verbunden sind. Die Praxis zeige, dass das PB nicht immer so flexibel und einfach handhabbar ist, wie Betroffene es erwarten. Konkret wurden als Herausforderungen die Umsatzbesteuerung und die hohen Kosten eines PB identifiziert, insbesondere bei hohem Pflegebedarf (zum Beispiel 24-Stunden-Betreuung mit Kosten von bis zu 15.000 € pro Monat). Während Träger durch Verhandlungen mit Leistungserbringern günstigere Preise erzielen können, seien Leistungen wie Schulbegleitungen im Rahmen eines PB für Einzelpersonen oft teurer.
Die Eignung des PB wurde ebenfalls besprochen. Es wurde als sinnvoll für Personen mit hohem Pflegebedarf (zum Beispiel 24-Stunden-Betreuung) erachtet, die nicht in ein Heim gehen möchten. Gleichzeitig wurde diskutiert, in welchen Fällen das PB weniger geeignet ist und wie die Inanspruchnahme erleichtert werden könnte.
Lösungsansätze:
- Beratung und Aufklärung: Intensivere Beratung über Rechte und Pflichten sowie die Anforderungen der Eigenorganisation im Zusammenhang mit dem PB
- Regionale Gegebenheiten berücksichtigen: Das PB sollte individuell angepasst werden, insbesondere unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede, damit die benötigten Leistungen verfügbar sind
- Befragung der EUTBs: Eine Befragung der EUTBs könnte spezifische Schwierigkeiten, wie etwa die Anpassung von Verträgen für Schulbegleitungen, identifizieren und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen
- Erweiterung des §116 SGB IX: Die pauschale Geldleistung könnte ausgeweitet werden, um die Handhabung des PB zu erleichtern
- Evaluation: Eine Analyse der Regionen mit hohen PB-Zahlen könnte Informationen darüber geben, wie es zu einem Antrag auf ein PB kommt, welche Arten von PB vergeben werden und wie zufrieden die Leistungsberechtigten damit sind
Wissenslücken und Schulung der Mitarbeitenden
Wissenslücken bei Mitarbeitenden der Träger wurden als ein Faktor für Verzögerungen und unklare Entscheidungen identifiziert. Die Notwendigkeit von Schulungen und besserem Informationsaustausch wurde hervorgehoben.
Lösungsansätze:
- Schulungen für Mitarbeitende
- Aufbau eines trägerübergreifenden Ansprechpersonen-Systems zur schnellen Klärung von Fragen
- Schaffung regionaler Netzwerke zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Trägern
Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen
Symposium Teilhabeverfahrensbericht
Am 13. und 14. November 2024
im Harnack-Haus in Berlin-Dahlem
- BAR e.V.Neue Reha-Info 1/2025: Schwerpunkt Zahlen, Daten, FaktenIm Heft: Trägerübergreifende Ausgabenstatistik der BAR; THVB 2024: Von der Statistik zur Praxis
- BAR e.V.THVB-Fachtagung: Dokumentation zum Symposium Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht10 zentrale Handlungsempfehlungen - Bericht zum Rahmenprogramm - Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen
- BAR e.V.Symposium Teilhabeverfahrensbericht am 13. und 14. November in Berlin-DahlemBAR-Fachtagung zu den Erkenntnissen aus dem THVB – Anmeldungen bis 24. Oktober möglich!
- BAR e.V.Teilhabeverfahrensbericht: Meldezeitraum letztmalig bis 17. Mai 2024 verlängertÜbermittlung von Meldedatensätzen der Reha-Träger für das Berichtsjahr 2023
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- BAR e.V.1. Regionaler Fachtag des Sozialministeriums Baden-Württemberg zu den Ergebnissen des THVBIm Fokus: Kennzahlen der Eingliederungshilfe, erfasst im Teilhabeverfahrensbericht der BAR
- NewsTeilhabeverfahrensbericht: Meldezeitraum letztmalig bis 15. Mai 2023 verlängertÜbermittlung von Meldedatensätzen der Reha-Träger für das Berichtsjahr 2022
- NewsTeilhabeverfahrensbericht: Datenmeldung ab sofort möglichÜbermittlung von Meldedatensätzen für das Berichtsjahr 2022 bis zum 30. April möglich
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- NewsMeldezeitraum letztmalig bis 20. Mai verlängertTeilhabeverfahrensbericht: Übermittlung der Daten für das Berichtsjahr 2021
- NewsMeldezeitraum für den Teilhabeverfahrensbericht startet am 1. AprilÜbermittlung von Meldedatensätzen für das Berichtsjahr 2021 bis zum 30. April möglich
- NewsTeilhabeverfahrensbericht: Datenübermittlung bis 14. MaiFrist zur Übermittlung des Meldedatensatzes wurde letztmalig verlängert
- NewsTHVB: Übermittlung des Meldedatensatzes ab 1. MärzBis 30. April können Meldedatensätze für den Teilhabeverfahrensbericht übermittelt werden.
- Publikationen2. Teilhabeverfahrensbericht veröffentlichtDen Blick ins Reha-Geschehen erweitern: zweiter Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht
- NewsNeufassung der Beschreibung für die Primär- und Meldevariablen für den THVBDie BAR hat die Neufassung am 01. September 2020 veröffentlicht.
- NewsSchulungsinhalte zum THVB-Online-Seminar verfügbarIm geschützten Service-Bereich sind nun Schulungsangebote zum Teilhabeverfahrensbericht abrufbar.
- BAR e.V.Teilhabeverfahrensbericht: Datenübermittlung bis 31. MaiDie Frist zur Übermittlung des Meldedatensatzes wurde letztmalig bis zum 31. Mai 2020 verlängert.
- NewsTHVB als barrierearme VersionDer erste Teilhabeverfahrensbericht ist nun auch als barrierearme pdf-Version erhältlich.
- Publikationen