Arbeitsgruppe 2: Ideen für eine Weiterentwicklung der Kennzahlen

Nach dem Motto „es wäre schön, wenn …“ wurden in der Arbeitsgruppe Ideen für eine Weiterentwicklung bestehender oder neuer Kennzahlen für den THVB erarbeitet. Es wurde außerdem diskutiert, mit welchen weiteren Kennzahlen – auch abseits des THVB – sich der Reha-Prozess steuern lässt.

Moderiert wurde die Arbeitsgruppe von Mario Kamphuis und Jan Vollmer (beide Bundesagentur für Arbeit) sowie Dr. Nadine Liebing (BAR).

Ergebnisse

Als ein Ergebnis der Diskussion wurde festgehalten, dass einzelne Leistungsgruppen oder sogar einzelne Leistungen differenzierter erfasst bzw. an die BAR übermittelt werden könnten: Wenn beispielsweise die Bearbeitungsdauern bzw. Fristüberschreitungen bei einzelnen Leistungen (oder zumindest Leistungsgruppen) im Einzelnen betrachtet würden, könnten dadurch ggf. Treiber für Fristüberschreitungen besser identifiziert sowie Problemfelder erkannt werden und man könnte unterstützend/korrektiv einwirken.

Im THVB könnte zusätzlich erfasst werden, welche Anträge Leistungen aus mehreren Leistungsgruppen beinhalten, um komplexe Bedarfe zu erkennen und um zu wissen, wie viele Teilhabeplanungen überhaupt notwendig wären bzw. stattfinden sollten.

Es wäre informativ, die Kennzahlen im THVB mit Zielvorgaben zu vergleichen. Nicht immer, wenn ein Bedarf für Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe besteht, wird auch ein Reha-Antrag gestellt. Es könnten Bedarfe in der Bevölkerung erfasst werden – unabhängig davon, ob ein Reha-Antrag gestellt wurde oder nicht. Auf diese Weise könnten Zielvorgaben erstellt werden, mit denen die Antragszahlen im THVB verglichen werden können.

Im THVB wird berichtet, wie viele Persönliche Budgets in einem Jahr neu beantragt wurden. Auch die Anzahl der laufenden Persönlichen Budgets und der Umwidmungen wäre interessant.

Im Gespräch wurde deutlich, dass nicht alle Träger (insbesondere aus dem steuerfinanzierten Bereich) ihre Kennzahlen, die sie für den THVB übermitteln, überhaupt kennen (Antragszahlen, Bearbeitungsdauern usw.). Es stellte sich die Frage, wie diese Daten so aufbereitet werden könnten, dass auch die einzelnen Träger sie zur Steuerung nutzen können. Im Rahmen von Träger-Netzwerken zum Beispiel könnte man sich mit anderen Trägern vergleichen und im Sinne eines Best-Practice voneinander lernen. (z.B. Warum habt ihr so viele Persönliche Budgets? Wie macht ihr das?). Eine regionale Netzwerkveranstaltung könnte hier als Auftakt dienen.

Als interessant erachteten die Teilnehmenden außerdem die Frage, wie sich die Einführung des Gemeinsamen Grundantrags auf die Antragszahlen im THVB auswirken wird.

Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen

Symposium Teilhabeverfahrensbericht

Am 13. und 14. November 2024
im Harnack-Haus in Berlin-Dahlem

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