"Beteiligung und Mitwirkung im Reha-Prozess" – eine Einführung

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Reha- und Teilhabebedarfe erkennen und feststellen, eine Reha beantragen, planen und durchführen, oder auch die Zeit nach der Reha gut organisieren: In allen Phasen ist die Mitwirkung und Mitgestaltung derjenigen Menschen, die einen Reha- und Teilhabebedarf haben, möglich, erwünscht und notwendig.

Menschen, die Reha- und Teilhabeleistungen benötigen, um in ihrer individuellen Lebenslage bestmöglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, sollen im Rehabilitationsprozess nicht nur informiert und eingebunden werden, sondern eigeninitiativ an ihrer Rehabilitation mitwirken können. Gerade letzteres ist für eine erfolgreiche Rehabilitation von großer Bedeutung.

Bezug zur UN-BRK und zum SGB IX

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) regelt im Sinne der Mit- und Selbstbestimmung vor allem in Artikel 26 zentrale Anforderungen an die Vertragsstaaten zur Ausgestaltung von Rehabilitation, mit dem Ziel Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen

  • ein Höchstmaß an Unabhängigkeit,
  • umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie
  • die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und
  • die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens

zu erreichen und zu bewahren.

Im Lichte der UN-BRK ist im Einzelfallfall vor allem das Sozialgesetzbuch (SGB) – und dabei vor allem das SGB IX – für Reha und Teilhabe wesentlich. Reha- und Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen sollen 

  • ihre Selbstbestimmung und
  • ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern sowie
  • Benachteiligungen vermeiden oder ihnen entgegenwirken (§ 1 SGB IX).

Rehabilitation ist beschreibbar als dynamischer Prozess, der verschiedene Phasen umfasst, wie die Erkennung und Feststellung des Reha-Bedarfs, die Durchführung der Leistungen bis hin zu Aktivitäten nach Ende der Leistung. Das Ziel aller am Reha-Prozess Beteiligten ist es zu einer erfolgreichen Rehabilitation beizutragen und die Teilhabe zu verbessern. Hierfür sind die jeweilige Lebenssituation sowie die Ziele und Wünsche der Menschen mit Behinderungen von besonderer Bedeutung.

Fokus: Möglichkeiten der Beteiligung und aktiven Mitwirkung

Das SGB IX beinhaltet verschiedene Regelungen zur Beteiligung und Mitbestimmung im Reha-Prozess, wie das Wunsch- und Wahlrecht bei der Ausführung von Reha-Leistungen.

Damit (Peer-)Beratende, Ratsuchende und Angehörige kompakte Informationen und verständliche Handlungshinweise über Möglichkeiten zur Beteiligung & Mitgestaltung im Reha-Prozess finden können, hat die BAR konkrete Fragen zusammengetragen, die sich Antragstellende und Peer-Beratende rund um Reha und Teilhabe stellen. Auf der Basis der gesetzlichen (und untergesetzlichen) Regelungen hat die BAR Antworten zu diesen Fragen ergänzt. 

Die Darstellung orientiert sich an den sieben Phasen des Reha-Prozesses, damit Informationen möglichst zielgerichtet gefunden werden können.

Grundsätzlich kann es sein, dass sich Informationen an manchen Stellen wiederholen oder es Verweise auf andere Phasen der Rehabilitation gibt. Dies ist mit Blick auf die Praxis eines möglichst gut verzahnten Reha-Prozesses ausdrücklich erwünscht.

Auf der Themenseite der BAR zum „Reha-Prozess“ wird der Reha-Prozess in sieben Phasen skizziert.
 

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