Fünf zentrale Handlungsempfehlungen mit besonderem Fokus auf die Weiterentwicklung des THVB:
- Qualitatives Arbeiten mit den Erkenntnissen aus dem THVB soll gefördert werden. Hieraus lassen sich Handlungsspielräume identifizieren und der Reha-Prozess weiterentwickeln.
- Der Zugang zu den Daten des THVB soll durch geeignete Formate und niedrigschwellige Zugänge erleichtert werden. Dies fördert die Nutzung des Berichts als Steuerungsinstrument im Reha-Prozess.
- Mit landesspezifischen Auswertungen und differenzierten Darstellungen von Leistungsgruppen sollen spezifische Kennzahlen zur Verfügung gestellt werden. Dies hilft, Prozesse differenzierter zu bewerten und regionale Unterschiede zu berücksichtigen.
- Um über die Kennzahlen des THVB Rückschlüsse auf die Qualität im Reha-Prozess ziehen zu können, sollen Schwellenwerte das Erkennen von Abweichungen ermöglichen und damit Optimierungsbedarf signalisieren.
- Bundesweite Vergleiche der Träger auf Systemebene können bei ausgewählten Fragestellungen sinnvoll sein und bedürfen einer klaren Einordnung sowie fachlichen Begleitung, um sinnvolle Interpretationen zu gewährleisten.
Fünf zentrale Handlungsempfehlungen mit besonderem Fokus auf die Weiterentwicklung des Reha-Systems:
- Regionale Netzwerke sollen aufgebaut werden, um den Austausch zwischen Reha-Trägern zu fördern und trägerübergreifende Ansprechpersonen zu etablieren. Dies verbessert die Kooperation und erleichtert die Abstimmung komplexer Fälle.
- Spezialisierte Weiterbildungen und Schulungsangebote sollen entwickelt werden, um Fachkräfte im Umgang mit komplexen Bedarfen und trägerübergreifenden Prozessen zu qualifizieren. Dies reduziert Unsicherheiten bei der Bedarfsermittlung und Entscheidungsfindung.
- Die trägerübergreifende Forschung im Reha-System soll gezielt erweitert werden. Der Fokus sollte auf der Analyse von Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität liegen, um fundierte Grundlagen für die Optimierung des Reha-Systems zu schaffen.
- Anreizsysteme sollen entwickelt werden, um Träger und deren Mitarbeitende zu motivieren, trägerübergreifende Teilhabeplanungen häufiger durchzuführen.
- Der Ausbau digitaler Tools und Plattformen zur trägerübergreifenden Kommunikation und Datenübermittlung sollte priorisiert werden. Dies erleichtert den Zugang zu Reha-Leistungen und steigert die Effizienz im Reha-Prozess.
Was nehmen wir mit?
Symposium Teilhabeverfahrensbericht
Am 13. und 14. November 2024
im Harnack-Haus in Berlin-Dahlem
Fotos: © INES fotografie Berlin
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- BAR e.V.Teilhabeverfahrensbericht: Datenübermittlung bis 31. MaiDie Frist zur Übermittlung des Meldedatensatzes wurde letztmalig bis zum 31. Mai 2020 verlängert.
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