Arbeitsgruppe 5: Forschungsbedarfe analysieren

Mit den bislang veröffentlichten Teilhabeverfahrensberichten rücken zunehmend Aspekte und Fragen in den Vordergrund, die über die erhobenen Kennzahlen und Merkmale im Einzelnen hinausgehen. In dieser Arbeitsgruppe wurden Fragestellungen gesammelt, die sich aus den Ergebnissen im THVB ableiten lassen und im Rahmen von Forschungsprojekten näher untersucht werden könnten. Welche Forschungsfragestellungen beziehen sich auf den Teilhabeverfahrensbericht im engeren Sinne? Welche gehen darüber hinaus? Wie könnten hier Forschungsprojekte umgesetzt werden? Was müsste dabei beachtet werden?

Moderiert wurde die Arbeitsgruppe von Mathias Sutorius (BMAS) und Dr. Teresia Widera (BAR).

Ergebnisse

Mit dem THVB wird zwar die Perspektive der Reha-Träger abgebildet, es können aber weitere Perspektiven aus dem Reha-System, so etwa die der Leistungsberechtigten Personen sowie der Blick von Leistungserbringern, ergänzt werden. Insbesondere bei der Durchführung von Teilhabeforschung ist zu beachten, Menschen mit Behinderungen einzubeziehen.

Bezüglich der Auswertung des THVB wurde in der Arbeitsgruppe deutlich, dass nicht nur Daten beschrieben werden (deskriptive Statistik), sondern auch Zusammenhänge und Abhängigkeitsstrukturen in den Daten untersucht werden sollten. Dies setzt jedoch voraus, dass Daten nicht nur aggregiert vorliegen, sondern auch auf Einzelfallebene erhoben und ausgewertet werden können. Ohne Einzelfalldaten lassen sich keine belastbaren Abhängigkeitsanalysen durchführen.

Eine tiefere Untersuchung mit inferenzstatistischen Methoden, insbesondere multivariaten Verfahren, könnte helfen, komplexe Einflussfaktoren besser zu verstehen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, mehr Daten zu generieren – auch über den THVB hinaus –, um eine fundierte Ursachenforschung zu ermöglichen. Dies würde nicht nur die Aussagekraft der bestehenden Analysen erweitern, sondern auch gezieltere Maßnahmen zur Verbesserung der Reha-Prozesse ermöglichen.

Die Daten aus dem THVB könnten im Kontext anderer Statistiken wie etwa der Ausgabenstatistik, dem Teilhabebericht, dem Reha-Bericht, dem Inklusionsbarometer, den Basisdaten der Reha-Träger und des statistischen Bundesamtes sowie Auswertungen aus weiteren Forschungsberichten analysiert werden.

Die quantitative Statistik im THVB sollte durch Methoden der qualitativen Forschung erweitert werden. Unterschiede und Entwicklungen im THVB könnten durch die Erhebung und Beantwortung entsprechender Forschungsfragen näher beleuchtet werden.

Um einige Beispiele zu nennen, umfasst dies:

  • Wie können Anreizsysteme entwickelt werden, um bestimmte Reha-Prozesse und Vorgaben besser einzuhalten?
  • Welchen Einfluss haben die unterschiedlichen Bedarfsermittlungsinstrumente auf die Prozesse, Ergebnisse und Zeitdauern? Inwieweit sollte die singuläre durch eine sequentielle Bedarfsermittlung ergänzt oder ersetzt werden?
  • Was muss im Bereich der Leistungsangebote getan werden, um Antrittslaufzeiten zu reduzieren?
  • Wie sind die Kommunikationswege bei trägerübergreifenden Fragestellungen ausgestaltet? Welche Hemmnisse und Förderfaktoren beeinflussen trägerübergreifende Teilhabeplanungen?
  • Wie kann ein zusätzliches Format des THVB geschaffen werden, das stärker die Sichtweise der Leistungsberechtigten berücksichtigt?

Inwiefern kann die Qualität der Ergebnisse durch die Mitarbeitenden bei den Reha-Trägern beeinflusst werden und wie lässt sich dies messen? Was sind überhaupt geeignete Kennzahlen zur Messung von Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität im Reha-Prozess? Weiterer Forschungsbedarf beispielsweise zu Rahmenbedingungen und Prozessen wurde zudem explizit für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe geäußert: Es existieren wenig ausgewiesene Zahlen für diesen Trägerbereich und bisher werden Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe für Kinder und Jugendliche nicht gesondert ausgewiesen. Insbesondere fehlen hier auch Forschungsergebnisse zu Reha und Teilhabe von Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie Kindern von Eltern mit Behinderungen (Fokus: Seelische Behinderungen bzw. psychische/psychiatrische Erkrankungen).

Nicht zuletzt wurde darüber gesprochen, dass Studiengänge, die für den gehobenen Dienst bei den Reha-Trägern qualifizieren, ihre Inhalte auf eine trägerübergreifende Zusammenarbeit der Reha-Träger auslegen sollten (gemeinsame Teilhabeplanung, Teilhabeplanung über den eigenen Rechtskreis hinaus). Entsprechende Curricula müssten entwickelt werden, um eine solche trägerübergreifende Perspektive an den Hochschulen zu verankern.

Mit Blick in die Zukunft wird auf die Bedeutung der Kontinuität der Berichterstattung hingewiesen, und zwar bei Veränderungen in der Gesetzgebung sowie bei Trägern und/oder Leistungen.

Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen

Symposium Teilhabeverfahrensbericht

Am 13. und 14. November 2024
im Harnack-Haus in Berlin-Dahlem

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