Arbeitsgruppe 1: Landesspezifische Auswertungen

Die Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit der Frage beschäftigt, ob und in welcher Tiefe landesspezifische Auswertungen möglich sind. Dabei wurde auch diskutiert, inwiefern Vergleiche zwischen einem Bundesland und dem nationalen Durchschnitt oder anderen Bundesländern sinnvoll und aussagekräftig sind. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Analyse der Sinnhaftigkeit reiner Zahlenvergleiche, wobei deren Aussagekraft und Grenzen kritisch hinterfragt wurden.

Moderiert wurde die Arbeitsgruppe von Christine Blankenfeld (Sozialministerium Baden-Württemberg), Carsten Mertins (BAGüS), Daniel Doll und Hans-Peter Weih (beide BAR).

Ergebnisse

Die Arbeitsgruppe stellte fest, dass die Daten aus dem THVB grundsätzlich sowohl auf Bundesland- als auch auf regionaler Ebene (Kreise, Städte) für die Eingliederungshilfe und Jugendhilfe verfügbar gemacht werden können. So werden beispielsweise Träger erkannt, bei denen die Bearbeitung der Anträge länger dauert als im Bundesdurchschnitt oder bei anderen Trägern. Dabei wurde deutlich, dass der Nutzen regionaler Statistiken stark vom jeweiligen Kontext und den Adressaten abhängt. Die damit gewonnene Transparenz erlaubt es, gezielt nach Ursachen zu schauen und ggf. spezifische Maßnahmen zur Verbesserung abzuleiten. Um sinnvolle Vergleiche der Kennzahlen zu ermöglichen, sollten künftig passende Formate entwickelt werden. In der Regel lassen sich die Ergebnisse der Datenauswertung nur mit Unterstützung der Träger selbst interpretieren, weil dazu Kenntnisse der regionalen Besonderheiten erforderlich sind. Ländervergleiche und Vergleiche der Träger innerhalb eines Landes können wertvolle Erkenntnisse und Ansätze für das Qualitätsmanagement liefern.

Es zeigte sich außerdem, dass reine Zahlenvergleiche zwischen Bundesländern, mit dem nationalen Durchschnitt oder den Sozialversicherungsträgern aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen und Gesetzesvorgaben nur begrenzte Aussagekraft besitzen. Denn hinter den Zahlen verbergen sich sehr unterschiedliche Leistungen und Verfahren. Die Träger zeigen sich interessiert an ihren individuellen Daten.

Die Verbesserung der Datenqualität bleibt ein zentrales Ziel, um zukünftige Analysen präziser und aussagekräftiger zu gestalten.

Empfehlungen und nächste Schritte:

  • Auf Anfrage sollen weitere landesspezifische Auswertungen durch die BAR ermöglicht werden.
  • Die Bundesländer sollen ermutigt werden, die Ergebnisse nach ihrem Ermessen und in jeweils geeigneten Formaten gezielt in ihre Arbeit einzubinden.

Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen

Symposium Teilhabeverfahrensbericht

Am 13. und 14. November 2024
im Harnack-Haus in Berlin-Dahlem

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