Die vergangene Woche stand für die BAR im Zeichen diverser Termine in Berlin. Im Rahmen der Gremienarbeit traf sich am 17. April der Arbeitskreis Rehabilitation und Teilhabe beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Als thematischer Aufhänger stand der Schwerpunkt "Arbeitsmarkt inklusiv gestalten" im Fokus des Austauschs. Die beiden Vorsitzenden des Gremiums, Johannes Roth (DGB) und Dominik Naumann (BDA), gaben eingangs ihren Standpunkt zum Schwerpunktthema aus Arbeitnehmer- bzw. aus Arbeitgebersicht in die Runde. Herr Roth führte durch die Sitzung.
- Sitzungsbeiträge:
- Aus der Wissenschaft: Erkenntnisse, aktuelle Herausforderungen und Ansätze für die Zukunft (Frau Prof. Dr. Nebe, Universität Halle-Wittenberg)
- Projekt "KI-Kompass Inklusiv – ein Kompetenzzentrum für KI-gestützte Assistenztechnologien und Inklusion im Arbeitsleben" ((Frau Scholl, Geschäftsführerin BV BfW zusammen mit Frau Ergin von der BAG BBW und Frau Völker von der BAG WfbM)
- Projekt "Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen" – ein einfacher digitaler Zugang zu ganzheitlichen Reha- und Teilhabeleistungen (BAR e.V.)
- BMAS: Aktuelles zu den Themenbereichen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Maßnahmen zur Stufenweise Wiedereingliederung (SWE) und zum Gewaltschutz in Einrichtungen
Zum Arbeitskreis Rehabilitation und Teilhabe:
- Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Leistungsträgern, Leistungserbringern und Interessensverbänden von Menschen mit Beeinträchtigungen zusammen.
- Die Mitglieder nutzen diese Perspektivenvielfalt und bringen ihre Erfahrungen aus Sicht der von ihnen vertretenen Organisationen bzw. Stellen ein. Außerdem werden aktuelle Entwicklungen aus Wissenschaft und Forschung berücksichtigt.
- Der Arbeitskreis unterstützt den Vorstand der BAR beim Koordinieren der Zusammenarbeit aller an der Rehabilitation Beteiligten, bei der Lösung einzelner Aufgaben sowie auf dem Gesamtfeld der Rehabilitation und Teilhabe.
Ausschuss "Gemeinsame Empfehlungen"
Einen Tag zuvor, am 16. April, fand bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (DBA) der Ausschuss "Gemeinsame Empfehlungen" der BAR zusammen. Den Vorsitz haben Markus Hofmann (DGB) und Dr. Susanne Wagenmann (BDA) inne, beide sind auch Vorstandsvorsitzende der BAR. Herr Hofmann führte durch die Sitzung.
- Themen:
- Schwerpunktthema: Erfahrungsbericht 2022/2023 zu Gemeinsamen Empfehlungen (GE) nach § 26 Abs. 8 SGB IX
- Sachstand der Überarbeitung von Gemeinsamen Empfehlungen, hier vor allem der GE Reha-Prozess
- Berichte zu Aufgaben aus der aktuellen BAR-Schwerpunktplanung, z.B. Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen, QM/Zertifizierung, Symposium Teilhabeverfahrensbericht (THVB)
- Überblick über rechtliche Entwicklungen mit Bezügen zu GE
Zum Ausschuss "Gemeinsame Empfehlungen":
- Die vornehmliche Aufgabe des Ausschusses ist die übergreifende Steuerung der Er- und Überarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen im Sinne des SGB IX.
- Die Mitglieder sind Vertreterinnen und Vertreter von Leistungsträgern, Leistungserbringern und Interessensverbänden von Menschen mit Beeinträchtigungen.