Die Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes fordern den Bund, die Länder und die Kommunen auf, die im September 2018 vereinbarte Wohnraumoffensive, u. a. für die Schaffung von mehr barrierefreiem Wohnraum zu nutzen.Sie kritisieren zudem, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen bei der Formulierung der Ziele der Offensive nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Damit sei bisher die große Chance verpasst worden, die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention zu einem zentralen Element der künftigen Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik auf allen staatlichen Ebenen zu machen. Mit dem Bundesteilhabegesetz soll ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in allen Lebensbereichen gemacht werden. Dies bedeutet auch mehr Selbstbestimmung im Wohnen.
Weitere Ausführungen der Hamburger Erklärung vom 16. November 2018 finden Sie unter folgendem Link:
Hamburger Erklärung