Das gemeinsame Papier der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG) "Reha-Kompetenzen für die Soziale Arbeit" formuliert die für die Prävention, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen relevanten Kompetenzen, die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in ihrer Ausbildung erlernen sollten.Die formulierten Fähigkeiten sollten in unterschiedlichen Abstufungen in alle Kompetenzlevel (Bachelor, Master und Promotion) in das Curriculum der Sozialen Arbeit eingehen.
Die heterogene Ausbildungsstruktur der Hochschulen für Soziale Arbeit erfordert eine Verständigung über Kompetenzen, die Absolventinnen und Absolventen für ihre Tätigkeiten in den Arbeitsfeldern der Prävention, Rehabilitation und Teilhabe benötigen. Die DVfR und die DVSG richten ihre konkreten Empfehlungen an Hochschulen, Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen der Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Neben Fachwissen (z.B. Kenntnis der UN-Behindertenrechtskonvention und Anwendung des bio-psychosozialen Modells der ICF) werden methodische Handlungskompetenzen (etwa Anamnese und Sozialdiagnostik im Beratungsprozess) gefordert. Zudem werden soziale und personale Kompetenzen und Fähigkeiten beschrieben (z. B. Empathie, Konfliktfähigkeit, Selbstreflexion). Übergreifend brauchen Absolventinnen und Absolventen der Sozialen Arbeit eine Navigationskompetenz, um die bedarfsorientierte Inanspruchnahme passgenauer Leistungen gezielt initiieren und steuern zu können.
In den konkreten Ausführungen des Papiers beziehen sich DVfR und DVSG auf die "Gemeinsame Empfehlung Begutachtung" der BAR. Die Begutachtungen nach § 17 SGB IX spielen eine zentrale Rolle bei der umfassenden Ermittlung des individuellen Rehabilitationsbedarfs. Zum 1. November 2023 wurden die trägerübergreifend auf Ebene der BAR überarbeiteten Vereinbarungen nach § 26 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX für die “Durchführung von Begutachtungen nach einheitlichen Grundsätzen” veröffentlicht. In der Überarbeitung werden Qualitätsstandards beschrieben, die trägerübergreifend für ärztliche sozialmedizinische, psychologische Gutachten und Gutachten der Sozialen Arbeit gelten.
Im Rahmen der Begutachtung werden durch den Rehabilitationsträger geeignete Sachverständige beauftragt – je nachdem welche Expertise für die Beantwortung der individuellen Fragestellung erforderlich ist. Gutachten der Sozialen Arbeit beantworten insbesondere Fragestellungen zu psychosozialen Einflüssen auf die Funktionsfähigkeit einer Person unter besonderer Berücksichtigung der Kontextfaktoren. Die Gemeinsamen Empfehlung trägt so dazu bei, den Anforderungen an eine individuelle und bedarfsgerechte Bedarfsermittlung gerecht zu werden.