Die zweite Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist erfolgt. Die Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen von Behinderungen aus Genf liegen vor. Deutschland hat einiges für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen getan, vor dem Hintergrund der Anforderungen der UN-BRK bleibt aber viel zu tun, insbesondere in den Bereichen öffentliche und private Barrierefreiheit, Deinstitutionalisierung sowie auf dem Feld der inklusiven Bildung und bei der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben.
Um drängende Fragen zu diskutieren, laden das Deutsche Institut für Menschenrechte und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen am 27. Februar nach Berlin.
- Wie soll der Umsetzungsprozess der UN-BRK weiter vorangetrieben werden?
- Welche Auswirkungen haben die Abschließenden Bemerkungen auf Rechtsprechung, Gesetzgebung und Politik?
- Wie sollen die Impulse aus Genf aufgegriffen werden und welche Aufgabenstellungen ergeben sich hieraus für Bund, Länder und Kommunen?
Die Tagesveranstaltung richtet sich vornehmlich an Entscheidungsträger:innen aus Politik, Verwaltung und Justiz und an Expert:innen in eigener Sache sowie Expert:innen aus den Reihen zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Dienstag, 27. Februar 2024, von 10 bis 18 Uhr, mit anschließendem Abendessen und Zeit zum Netzwerken
bcc Berlin Congress Center, Alexanderstr. 11, 10178 Berlin
Die barrierefreie Veranstaltung bietet folgende Assistenzen: Deutsche Gebärdensprache, Schriftsprache, Simultanübersetzung in Leichte Sprache und Induktionsschleifen. Für Teilnehmende, die nicht vor Ort dabei sein können, werden die Programmteile im Plenum sowie zwei der acht Foren barrierefrei im Livestream übertragen auf www.behindertenbeauftragter.de/brk-konferenz.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Instituts. Das ausführliche Programm können Sie herunterladen.