Seit Anfang April 2022 können Reha-Träger die Daten zum Teilhabeverfahrensbericht für das Berichtsjahr 2021 an die BAR übermitteln. Die Frist zur Übermittlung des Meldedatensatzes wird nun letztmalig bis zum 20. Mai 2022 verlängert. Damit wollen wir den aktuellen Gegebenheiten, mit denen die Träger befasst sind, entgegenkommen. Später eingehende Daten können leider nicht mehr berücksichtigt werden, um die Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe der Veröffentlichung des Teilhabeverfahrensberichts bis zum Jahresende sicherzustellen.
Beachten Sie bitte bei der Datenübermittlung die Formatvorgaben und die richtige Kennung des Meldedatensatzes.