In einem intensiven Prozess auf Ebene der BAR haben die Reha-Träger Regelungen erarbeitet und miteinander vereinbart, wie sie die neuen Vorschriften des SGB IX auslegen und umsetzen. Dabei wurden Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes im Zusammenhang aufgegriffen und das Vorgehen bei einzelnen Elementen des Prozesses wie z.B. der Zuständigkeitsklärung, Bedarfsermittlung und -feststellung oder Teilhabeplanung konkretisiert.
Die zum 1.12.2018 in Kraft getretene Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess kann bei der BAR bestellt werden und steht auf der Homepage als Download zur Verfügung.