Pressemitteilung
Welche Leistungen und Hilfen benötigt ein Mensch mit Behinderungen für seine berufliche Teilhabe? Um den Bedarf zu ermitteln, bedienen sich Reha-Träger und Leistungserbringer bislang eigener und teilweise sehr unterschiedlicher Instrumente und Verfahren. Dabei ist die Bedarfsermittlung nicht nur ein zentraler Bestandteil des Reha-Prozesses - sie ist maßgeblich für die individuellen Teilhabechancen der Menschen mit Behinderungen. Mit dem neuen Bedarfsermittlungskonzept für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) steht nun erstmalig für alle Akteure und Fachkräfte, die in der beruflichen Rehabilitation tätig sind, eine übergreifende Grundlage zur Verfügung.
Dass es Weiterentwicklungspotenziale im Bereich der Bedarfsermittlung von LTA gibt, hatte eine Machbarkeitsstudie (2012/13) aufgezeigt. Auf Basis der Ergebnisse dieser Vorstudie wurden in den letzten drei Jahren auf Ebene der BAR innerhalb des b3-Projekts übergreifende Grundlagen für die Bedarfsermittlung entwickelt und gemeinsam mit Vertretern von Reha-Trägern und Leistungserbringern, Verbänden von Menschen mit Behinderungen sowie der Wissenschaft konkretisiert.
Zu den Produkten und Ergebnissen des b3-Projekts zählen:
- Ein "Konzept für die Bedarfsermittlung bei LTA", das als Arbeitshilfe zur Ermittlung von Teilhabebedarf für Reha-Fachkräfte fungiert. Hier finden sich z. B. übergreifend abgestimmte Begriffsbestimmungen von Grundanforderungen für die Bedarfsermittlung (umfassend, individuell, zielorientiert etc.) oder ein Arbeitsmodell zur Ermittlung von Teilhabebedarf auf Basis des bio-psycho-sozialen Modells.
- Eine Instrumentendatenbank, die im Rahmen der Arbeitshilfe unmittelbar genutzt werden kann. Diese Datenbank umfasst strukturierte Informationen zu über 200 Instrumenten, die bei der Bedarfsermittlung eingesetzt werden (Aufmerksamkeits- und Intelligenztests, EFL, Hamet, etc.). Die Instrumenten-Steckbriefe enthalten z. B. eine Zuordnung der jeweiligen Konstrukte des Instruments zum bio-psycho-sozialen Modell. So können Ergebnisse aus dem Einsatz einzelner Tests im Rahmen der Bedarfsermittlung unmittelbar genutzt und einheitlich dokumentiert werden.
Die Nutzung und Umsetzung des Bedarfsermittlungskonzepts in den Organisationen bietet für Reha-Träger und Leistungserbringer verschiedene Potenziale:
- Das Konzept ist anschlussfähig an die gesetzlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuches IX ("Arbeitsprozesse und Arbeitsmittel") und die Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess und unterstützt die Einhaltung der Vorschriften in der Praxis.
- Neben rechtlichen Grundanforderungen an die Bedarfsermittlung beschreibt das Konzept übergreifende Aspekte (z. B. Transparenz, Beratung, Partizipation), die in der Bedarfsermittlung bedeutsam sind und geht auf ihre praxisnahe Anwendung ein.
- Auf Basis des bio-psycho-sozialen Modells der WHO beinhaltet das Konzept ein übergreifendes Arbeitsmodell zur Ermittlung von Teilhabebedarf bei LTA. Ergebnisse können so eingeordnet und Wechselwirkungen berücksichtigt werden. Das bio-psycho-soziale Modell wird so für die Bedarfsermittlung besser nutzbar gemacht.
- Im Einzelnen beschreibt das Konzept Ermittlungsinhalte ("Was ist zu erheben?") und gibt zugleich Ansätze, wie die einzelnen Inhalte ermittelt werden können.
- Zuletzt veranschaulichen und vertiefen Praxishinweise, Fallbeispiele und Checklisten die Arbeitshilfe und erhöhen so die Anschlussfähigkeit an die Praxis.
Das Bedarfsermittlungskonzept leistet einen Beitrag zur besseren Zusammenarbeit und Abstimmung der Akteure im Bereich LTA – zum Wohl der Leistungsberechtigten.
Das neue Bedarfsermittlungskonzept für LTA finden Sie auf www.bar-frankfurt.de/themen/reha-prozess/bedarfsermittlungskonzept-lta.html.
Hintergrundinformationen zum b3-Projekt
Auf Basis einer Machbarkeitsstudie (2012/13) wurden in den letzten drei Jahren (2015-2018) auf Ebene der BAR innerhalb des b3-Projekts (Basiskonzept für Bedarfsermittlung in der beruflichen Rehabilitation) Grundlagen für die Bedarfsermittlung entwickelt. Dabei wurde mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) als Koordinierungsstelle von acht Leistungserbringer-Verbänden in der beruflichen Rehabilitation sowie der Hochschule Magdeburg-Stendal Grundlagen für die Bedarfsermittlung entwickelt. Um eine große Akzeptanz für die Ergebnisse des Projekts zu erzielen, wurden außerdem verschiedene Vertreter der Reha-Träger, von Leistungserbringern und aus Verbänden von Menschen mit Behinderungen kontinuierlich in die Entwicklung und Ausgestaltung der Ergebnisse beteiligt. Daneben begleitete ein strategisch-ausgerichteter Projektbeirat, der z. B. Perspektiven, Potenziale und Strategien in den Blick nahm, die Arbeit.
Ein factsheet zu Hintergrund, Zielen, Ergebnissen und zentralen Inhalten des b3-Projekts finden Sie auf der Website der BAR.
Die Pressemitteilung können Sie auch hier als pdf downloaden.
Ansprechpartner:
Mathias Sutorius (mathias.sutorius@bar-frankfurt.de)
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR)
Solmsstraße 18 | 60486 Frankfurt am Main