Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die Partizipation auf Ebene der BAR gestärkt. Dies und einen Beschluss des Vorstandes der BAR nahm der Sachverständigenrat der Behindertenverbände am 19.10.2018 zum Anlass, Eckpunkte einer Neukonzeption des Gremiums zu diskutieren und miteinander abzustimmen. Die 99. Sitzung fand auf Einladung und nach einem Grußwort des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, im Kleisthaus in Berlin statt.
Aus Sicht des Sachverständigenrates sollen vor allem eine Konkretisierung des Selbstverständnisses, klarere Aufgabenstellungen sowie eine Stärkung der eigenen Rolle in Bezug auf Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion erreicht werden. Einen wichtigen Teil der neuen Konzeption stellt die personelle Erweiterung des Gremiums dar. Die Vielfalt von Behinderungsarten und -formen soll zukünftig besser im Gremium abgebildet werden, um den spezifischen Lebenslagen von möglichst vielen der 9,5 Millionen Menschen mit Behinderungen zu entsprechen. Unter anderem durch eine stärkere Berücksichtigung von Organisationen aus der Selbsthilfe und Selbstvertretung soll die Vertretung von Menschen mit Behinderungen gegenüber den Reha-Trägern und ihren Verbänden auf Ebene der BAR verbessert werden. In der 100. Sitzung des Sachverständigenrates im Frühjahr 2019 soll aufbauend auf den Eckpunkten die Neukonzeptionierung abgeschlossen werden. Damit verbunden ist auch eine Umbenennung in einen „Sachverständigenrat Partizipation“.