Der Teilhabeverfahrensbericht 2024 ist veröffentlicht und erlaubt einen Blick in das Reha- und Teilhabegeschehen in Deutschland. Die Anzahl der Neuanträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe ist im Jahr 2023 auf etwa 3,2 Millionen angestiegen. Das sind rund 9 Prozent mehr als im Vorjahr.
Insgesamt wurden 84 Prozent der bearbeiteten Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe vollständig oder teilweise bewilligt. Die überwiegende Mehrheit der Sozialversicherungsträger benötigte dafür im Durchschnitt weniger als einen Monat. Bei einem Drittel aller Träger der Eingliederungshilfe und bei fast der Hälfte aller Träger der öffentlichen Jugendhilfe vergingen durchschnittlich mindestens vier Monate, bis ein Antrag bewilligt wurde.
Wenn mehrere Reha-Träger beteiligt sind, sollen alle erforderlichen Leistungen und ihr Zusammenwirken mittels einer trägerübergreifenden Teilhabeplanung koordiniert werden. Insgesamt wurden im Jahr 2023 in Deutschland 11.818 solcher trägerübergreifender Teilhabeplanungen durchgeführt. Ihr Anteil an den entschiedenen Anträgen ist mit insgesamt 0,4 Prozent nach wie vor gering. Bei über 70 Prozent aller Reha-Träger wurde in 2023 keine trägerübergreifende Teilhabeplanung als leistender Träger durchgeführt.
Sowohl auf Fachveranstaltungen wie dem Symposium Teilhabeverfahrensbericht im November 2024 als auch im Rahmen von Forschungsarbeiten wie der vom BMAS veröffentlichten Studie "Teilhabe gemeinsam planen" (BMAS, 2024, Forschungsbericht 645) werden die Ergebnisse aus dem Teilhabeverfahrensbericht aufgegriffen.
Der Teilhabeverfahrensbericht gibt Einblicke in die gelebte Praxis der Rehabilitation und Teilhabe. Er bietet damit eine Grundlage für fachlichen Austausch und die Entwicklung von Handlungsstrategien, um die Bedingungen und Abläufe im Reha- und Teilhabeprozess weiter zu verbessern.
Der Teilhabeverfahrensbericht 2024 steht ab sofort auf unserer Website zum Download zur Verfügung.