Ab sofort bis einschließlich 30. April 2023 können die Daten für das Berichtsjahr 2022 übermittelt werden. Diese Daten bilden die Grundlage für den nächsten Teilhabeverfahrensbericht, der Ende des Jahres veröffentlicht wird.
Beachten Sie bitte bei der Datenübermittlung die Formatvorgaben und die richtige Kennung des Meldedatensatzes. Für die Meldung einer Fehlanzeige steht ein neues obligatorisches Meldeverfahren zur Verfügung: Die interaktive Entscheidungshilfe im geschützten Bereich ersetzt das bisherige Formular.
In unserer neuen Checkliste zur Datenübermittlung sind alle relevanten Schritte zur Datenmeldung auf einen Blick zusammengefasst.
Weitere Informationen rund um den Teilhabeverfahrensbericht finden Sie auf der BAR-Website unter Themen > Teilhabeverfahrensbericht.