Seit Anfang April 2023 können die Daten zum Teilhabeverfahrensbericht für das Berichtsjahr 2022 an die BAR übermittelt werden. Die Frist zur Datenmeldung wird nun letztmalig bis zum 15. Mai 2023 verlängert. Damit wollen wir den aktuellen Gegebenheiten, mit denen die Träger befasst sind, entgegenkommen.
Später eingehende Daten können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Somit ist sichergestellt, dass der Teilhabeverfahrensbericht bis zum Jahresende veröffentlicht wird und damit die gesetzliche Vorgabe erfüllt werden kann.
Beachten Sie bitte bei der Datenübermittlung die Formatvorgaben und die richtige Kennung des Meldedatensatzes.