Seit Anfang März 2024 können die Daten zum Teilhabeverfahrensbericht für das Berichtsjahr 2023 an die BAR übermittelt werden. Die Frist zur Datenmeldung wird nun letztmalig bis zum 17. Mai 2024 verlängert.
Später eingehende Daten können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Somit ist sichergestellt, dass der Teilhabeverfahrensbericht bis zum Jahresende veröffentlicht wird und damit die gesetzliche Vorgabe erfüllt werden kann.
Beachten Sie bitte bei der Datenübermittlung die Formatvorgaben und die richtige Kennung des Meldedatensatzes.