Welches Licht wirft der Teilhabeverfahrensbericht auf die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes? Welche Erkenntnisse lassen sich aus den Ergebnissen im Teilhabeverfahrensbericht gewinnen? Und welche praktischen Ansätze können daraus folgen?
Diese und weitere spannende Fragen erörterten rund 100 Teilnehmende am 13. und 14. November 2024 gemeinsam im Plenum und in Arbeitsgruppen auf dem ersten Symposium Teilhabeverfahrensbericht in Berlin. Dazu hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) ein breites Fachpublikum eingeladen.
Eine ausführliche Dokumentation finden Sie ab sofort unter >> Symposium Teilhabeverfahrensbericht mit
- zehn zentralen Handlungsempfehlungen,
- einem Bericht zum Rahmenprogramm sowie
- Ergebnissen aus den Arbeitsgruppen.
Im Rahmen der zweittägigen Fachtagung wurde nicht nur engagiert und aus verschiedenen Blickwinkeln über den Teilhabeverfahrensbericht als Statistik gesprochen. Vielmehr ging es darum, den Reha-Prozess gemeinsam in den Blick zu nehmen sowie seine künftige Ausgestaltung – um allen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen.