Vom 1. März 2021 bis einschließlich 30. April 2021 ist die Übermittlung von Meldedatensätzen für den Teilhabeverfahrensbericht für das Berichtsjahr 2020 möglich.
Diese Daten bilden die Grundlage für den 3. Teilhabeverfahrensbericht, der Ende 2021 veröffentlicht wird. Achten Sie bitte bei der Datenübermittlung auf die richtige Kennung des Meldedatensatzes.
Weitere Informationen rund um die Datenübermittlung und den Teilhabeverfahrensbericht finden Sie auf der Website der BAR.