Praxisorientierte Grundlage in der Bedarfsermittlung
Praxisorientierte Grundlage in der Bedarfsermittlung
Die Begutachtung nach § 17 SGB IX spielt eine zentrale Rolle in der umfassenden Ermittlung des individuellen Rehabilitationsbedarfs. Zum 1. November 2023 ist die überarbeitete Gemeinsame Empfehlung „Begutachtung“ in Kraft getreten.
Verschiedene Fragestellungen erfordern unterschiedliche Expertisen. Deshalb sind ab jetzt neben ärztlichen und sozialmedizinischen Gutachten auch psychologische Gutachten und Gutachten der Sozialen Arbeit in der Gemeinsamen Empfehlung verankert. In Bezug auf die Bedarfe einer Person werden geeignete Sachverständige beauftragt, je nachdem welche Expertise aus Sicht des Reha-Trägers erforderlich ist.
Die Gemeinsame Empfehlung dient als praxisorientierte Grundlage für Begutachtungen im Rahmen der Bedarfsermittlung bei allen Reha-Trägern in allen Teilhabekonstellationen und trägt damit zu einem hohen Qualitätsstandard in der Praxis bei.