Vorstand und Mitgliederversammlung 12./13. Dezember 2016
Im Recht
Ganz im Zeichen des neuen Reha- und Teilhaberechts stand die von Dr. Volker Hansen geleitete BAR-Vorstandssitzung beim Gastgeber vdek in Berlin. Wegen den Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Zusammenarbeit im Rahmen der BAR hat der Vorstand u.a. eine außerordentliche Vorstandssitzung im Frühjahr 2017 beschlossen. Umsteuerungsmaßnahmen sind
mit Blick auf die zahlreichen Neuregelungen zu erwarten.
In Arbeit
In den Beiträgen von Dr. Volker Hansen, Dr. Helga Seel, Bernd Giraud und Dr. Michael Schubert wurde das breite Spektrum der BAR-Arbeit vorgestellt: Fachgespräche zu Personenzentrierung und Partizipation, Gremienarbeit mit Fachthemen wie der Versorgung von Wachkomapatienten und inhaltlichen Stellungnahmen zum BTHG, die Steuerung der vielfältigen Vorhaben aus dem Orientierungsrahmen 2016 - 2018, ein Konzept zur trägerübergreifenden Fort- und Weiterbildung der BAR sowie einen Einblick in die Fortschritte des Drittmittelprojektes „b3 – Das Bedarfsermittlungsprojekt“.
Mitgliederversammlung: Im Schwerpunkt
Mit der Frage „Was macht gute Beratung von Menschen mit Behinderung aus?“ stellte sich die Mitgliederversammlung einem aktuellen Thema. Unter der professionellen Moderation von Matthias Berg wurde diskutiert, welchen Stellenwert Reha-Beratung hat und mit dem Bundesteilhabegesetz bekommt.
Die einzelnen Neuregelungen waren dabei schnell ausgemacht:
- Mit dem BTHG wird es ab 2018 erstmals eine aus Steuermitteln finanzierte ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung geben.
- Die Rechtsgrundlagen für die Gemeinsamen Servicestellen werden nach Übergangsregelungen spätestens Ende 2018 entfallen.
- Neue Ansprechstellen bei den einzelnen Reha-Trägern werden gesetzlich vorgeschrieben. Deren Aufgabe wird es sein, Ratsuchende und ihre Arbeitgeber zu informieren und zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten.
Was bei den unterschiedlichen Perspektiven deutlich wurde: inwieweit der neue „Beratungsmix“ ein Erfolg wird, hängt vor allem von der guten Zusammenarbeit und Vernetzung der weiter bestehenden und der zukünftigen Beratungsangebote ab. Dazu braucht es Grundlagen wie sie beispielsweise mit den Trägerübergreifenden Beratungsstandards angelegt sind und es braucht eine Qualifizierung der Beratenden. Als Plattform für notwendige Abstimmungs- und Verständigungsprozesse bietet sich die BAR mit ihrer Mitgliederstruktur und ihrer Expertise an.