Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen nach beendeten Maßnahmen zur Förderung von beruflicher Teilhabe der Bundesagentur für Arbeit

Für den Berichtszeitraum Juli 2020 bis Juni 2021 wird der Anteil an Rehabilitandinnen und Rehabilitanden (N=115.014), die 6 Monate nach der Beendigung einer Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben eine bzw. keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben, dargestellt.


Bestand an Rehabilitanden in Förderungen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben

In den folgenden Grafiken sehen Sie die Verteilung von Maßnahmearten insgesamt sowie nach Erst- und Wiedereingliederung 2023 übergreifend sowie separat für die Rechtskreise des SGB III und II.


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