Zentrale Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs der BAGüS
Lesen Sie hier zentrale Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs der BAGüS für das Berichtsjahr 2022.
461.957
Dies ist die Zahl an volljährigen Menschen mit einer Behinderung mit Assistenzleistungen. Diese Personen nehmen entweder Assistenzleistungen innerhalb von besonderen Wohnformen (192.525) oder außerhalb von besonderen Wohnformen (266.288) oder Leistungen in Pflegefamilien (3.204) in Anspruch (BAGüS 2024a, S. 5).
58,3 %
aller Leistungsbezieher von Assistenzleistungen empfangen Leistungen außerhalb besonderer Wohnformen oder in Pflegefamilien (BAGüS 2024a, S. 6). Diese sogenannte Ambulantisierungsquote ist vergleichsweise hoch für Menschen mit einer primär seelischen Behinderung (71,0 %), hingegen eher niedrig für Menschen mit einer primär geistigen (23,3 %) oder körperlichen Behinderung (5,6 %).
64,1 %
aller Bezieher von Assistenzleistungen in einer besonderen Wohnform haben eine primär geistige Behinderung. Im Vergleich dazu haben 71 % der Personen, die außerhalb von besonderen Wohnformen mit Assistenz leben, eine primär seelische Behinderung. Menschen mit einer primär körperlichen Behinderung (6,0 % in besonderer Wohnform; 5,6 % außerhalb besonderer Wohnform) sind in beiden Wohnformen am wenigsten vertreten (BAGüS 2024a, S. 6).
39.176
So viele Menschen mit Behinderungen gehen in Tagesförderstätten, die an eine Werkstatt angegliedert oder in Verbindung mit einer besonderen Wohnform stehen. Hier werden Menschen betreut, die nicht in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden.
Dies ist eine den Leistungen zur sozialen Teilhabe neu zugeordnete Leistung. Sie gilt als mögliche Art der Leistung zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten. Weitere Beispiele hierfür bilden Tagessstätten für Menschen mit seelischer Behinderung, Tagesstruktur für Senioren, Tagesstruktureinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung nach dem Erwerbsleben oder ein separates Tagesstrukturangebot in besonderen Wohnformen, das auch von externen Leistungsberechtigten genutzt werden kann (BAGüS 2022a, S. 32ff).
Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen stagnieren
192.525 Menschen mit Behinderung beziehen Assistenzleistungen in einer besonderen Wohnform. Von den Leistungsberechtigten in besonderen Wohnformen sind ca. 40 % weiblich. Tendenziell sind in den letzten Jahren die Personen durchschnittlich älter geworden: 53,4 % der Bezieherinnen und Bezieher sind 50 Jahre und älter, während Personen bis unter 30 Jahre lediglich mit 12,6 % ausmachen (BAGüS 2022a, S. 17).
Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen steigen
266.228 Leistungsberechtigte beanspruchen wohnbezogene Assistenzleistungen in der eigenen Häuslichkeit. Knapp 51 % dieser Menschen mit Behinderung sind männlich. 14,7 % der Empfängerinnen und Empfänger sind unter 30 Jahre. Demgegenüber liegt der Anteil derjenigen über 50 Jahre bei 43,7 % (BAGüS 2024a, S. 24).
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) (Hrsg.) (2024a): Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe 2024. Berichtsjahr 2022. Münster. Online verfügbar, zuletzt geprüft am 28.05.2024
- BAR e.V.Neue Reha-Info 1/2025: Schwerpunkt Zahlen, Daten, FaktenIm Heft: Trägerübergreifende Ausgabenstatistik der BAR; THVB 2024: Von der Statistik zur Praxis