Die Bedeutung von belastbaren Zahlen für die Reha und das Reha-Geschehen
Wann immer es um Fragen von Entwicklung und Weiterentwicklung geht, bedarf es belastbarer Zahlen. Allerdings schaffen Statistiken allein noch keine Glaubwürdigkeit. Sie erlangen Bedeutung, wenn sie für die Gewinnung von Erkenntnissen analysiert und herangezogen werden und wo der Wille zum Wandel besteht.
Die Akteure der Rehabilitation müssen sich dabei im Klaren sein: Ob es sich um Zahlen aus der jährlichen Statistik der BAR zu den Reha-Ausgaben handelt oder um Daten zu Verfahrensabläufen aus dem Teilhabeverfahrensbericht (THVB), hinter den Zahlen stehen Menschen mit Beeinträchtigungen, um deren bestmögliche Teilhabe es geht. In Deutschland lebten im Jahr 2017 10,2 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung.
Ausgaben von mehr als 40 Mrd. Euro für Leistungen zur Reha und Teilhabe sind beeindruckend. Häufig werden nur die Kosten der Rehabilitation gesehen. Ihre mittel- und langfristige Rentabilität werden außer Acht gelassen. Und selbst hierbei greift das reine Messen in Zahlen zu kurz. Verringerung von Arbeitsunfähigkeitstagen, Wiedereingliederung ins Arbeitsleben und Erhalt von Arbeitsplätzen sind wertvolle Indikatoren für den Erfolg von Rehabilitation. Aber selbst, wenn man Lebensqualität nicht objektiv messen kann, sind ihr Erhalt oder gar ihre Steigerung mindestens ebenso wichtige Erfolgsparameter für die Rehabilitation und ihren Beitrag zur Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung. Für den Erfolg von Rehabilitation spielt auch ein professioneller Verfahrensablauf eine wichtige Rolle. Der zweite Teilhabeverfahrensbericht (THVB) liefert wichtige vergleichbare Daten zu Verfahrensabläufen im Reha-System. Aber auch hier gilt: Die mit diesem neuen Instrument beabsichtigte Transparenz der Umsetzung von Verfahrensvorschriften, die Offenlegung divergierender Verfahrenshemmnisse wird erst dann erreicht, wenn wir uns mit den Daten befassen und sie als Basis für Fragen der Weiterentwicklung heranziehen. Mit dem THVB stehen uns Einblicke zur Verfügung, dessen Möglichkeiten nur dann sichtbar werden und Wirksamkeit entfalten, wenn wir den THVB als Steuerungsinstrument erkennen und nutzen.
Die Ausgaben für die Reha und das Reha-Geschehen
Zum ersten Mal sind die Reha-Ausgaben der Träger im Jahr 2019 über die Marke von 40 Mrd. Euro gestiegen. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerungsrate von 5,1 Prozent und der höchste Wert in den vergangenen 10 Jahren.
Aber auch die durch Arbeitsunfähigkeit entstehenden volkswirtschaftlichen Kosten wachsen kontinuierlich. Allein die unmittelbaren Ausgaben durch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Krankengeld und Invaliditätsrenten beliefen sich dem Bundesgesundheitsministerium zufolge im Jahr 2017 auf mehr als 85 Mrd. Euro.
Rehabilitation wird also gebraucht. In Zeiten demographischen Wandels und dringend benötigter Arbeits- und Fachkräfte tragen erfolgreiche Reha-Maßnahmen zur Funktionsfähigkeit der Sozialversicherungssysteme bei. Wenn Beschäftigte mit Leistungen der Rehabilitation ihre Arbeitsunfähigkeit überwinden, dann nützt das nicht allein dem oder der Beschäftigten selbst sowie ihrem Arbeitgeber. Auch die Volkswirtschaft profitiert, indem Beitragszahler erhalten bleiben und Transferempfänger verringert werden. Allerdings muss schon wegen des hohen Finanzierungsaufwands für die Beitrags- und Steuerzahler auch im Bereich der Rehabilitation auf Wirksamkeit und auf Wirtschaftlichkeit geachtet werden. Dafür ist es wichtig, auch Reha-Maßnahmen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Sinne eines „lernenden Systems“ zu unterziehen. Wirkungen und Kosten der Rehabilitation müssen noch transparenter werden. Transparenz bietet der zweite Teilhabeverfahrensbericht. 991 von 1.259 berichtspflichtigen Reha-Trägern haben die von ihnen geforderten Daten geliefert und Angaben zu über drei Millionen Anträgen gemacht. Damit liegen aussagekräftige, vergleichbare Daten zu Verfahrensabläufen im gesamten Rehabilitationssystem vor. Den Reha-Trägern werden nach Auswertung ihrer Angaben Steuerungsdaten an die Hand gegeben. Und auch für die von der Selbstverwaltung immer wieder geforderte Transparenz in Bezug auf das Verwaltungshandeln stellt der vorgelegte Bericht eine ausgezeichnete Grundlage und Informationsquelle dar.