Reha-Info 04/2015
- Editorial Um einen reibungslosen Verlauf des Reha-Prozesses zu gewährleisten, braucht es als Grundlage einen integrierten, sektorübergreifenden Verlauf von der Bedarfserkennung und Bedarfsfeststellung über die Teilhabeplanung und die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe bis zu den Aktivitäten nach der Rehabilitation.
- Der Reha-Prozess als „Roadmap“ zum Reha-Erfolg – am Anfang steht der Bedarf Rehabilitation ist immer in die Zukunft gerichtet. Sie hat ein Ziel, das in einer bestimmten Abfolge von Schritten eines Reha-Verfahrens erreicht werden soll.
- Der Reha-Prozess - Die Bedeutung der Bedarfserkennung Bedarfserkennung hat eine Schlüsselstellung im Reha-Prozess
- Teilhabebedarf passgenau feststellen Die BAR will gemeinsam mit Leistungsträgern und Leistungserbringern in den nächsten 3 Jahren übergreifende Grundlagen zur Bedarfsfeststellung unter Nutzung des bio-psycho-sozialen Modells der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickeln.
- BIH und Rehabilitationträger - Klare Zuständigkeiten Eindeutige Zuständigkeiten und dadurch schnellere Hilfe für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber – das ist das Ziel einer aktuellen Verwaltungsabsprache der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) mit Trägern der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit.
- Unterstützte Beschäftigung - Fortsetzung eines erfolgreichen Projektes der BAG UB Das Projekt „Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. (BAG UB) hatte zum Ziel, die Umsetzung dieses seinerzeit neuen Instruments zu fördern.
- Aussagen aus der Rechtsprechung zum Rehabilitations-/Teilhabebedarf und dessen Feststellung Hier finden Sie Aussagen aus der Rechtsprechung zum Rehabilitations-und Teilhabebedarf und dessen Feststellung.