20 Jahre SGB IX – wie geht es weiter

Was wird im Hochschulbereich getan?

Zur Welt der Rehabilitation und Teilhabe gehören auch die Systeme der Aus- und Weiterbildung. Sie führen den Nachwuchs an das Arbeitsfeld heran und ermöglichen das berufsbegleitende Lernen der Beschäftigten sowohl in den Verwaltungen und Diensten der Rehabilitationsträger als auch bei den Leistungserbringern. Am Beispiel der Hochschulausbildung der Bundesagentur für Arbeit und der Gesetzlichen Unfallversicherung wird auf das Verhältnis von SGB IX und Hochschullehre eingegangen. Mit dem „Arbeitskreis Hochschulen – Inklusion und Teilhabe“ wird eine Plattform für den träger- und hochschulübergreifenden Austausch vorgestellt.

Das reformierte SGB IX aus Sicht der Hochschulen

Mit der Forderung, Leistungen wie aus einer Hand zu erbringen, wachsen die Anforderungen an die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rehabilitationsträger. Dies betrifft nicht nur die Fach- und Methodenkompetenz im Hinblick auf das Leistungsportfolio, die Spezifika und die relevanten Verfahrensabläufe der einzelnen Trägerbereiche. Es betrifft auch die Vermittlung der Systemkompetenz, den eigenen Zweig der sozialen Sicherung als Teil eines Gesamtsystems zu verstehen. Die Aufgabe, die Versicherten auch bei trägerübergreifenden Fragen zu beraten und auf dem Weg der Rehabilitation zu begleiten, führt zu einer Weiterentwicklung des professionellen Selbstverständnisses der zukünftigen und gegenwärtigen Fach- und Führungskräfte.

Dies spiegelt sich auch in den Curricula wider. Im Studiengang Sozialversicherung, Schwerpunkt Unfallversicherung, der an der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Bad Hersfeld und an der kooperierenden Hochschule Bonn-Rhein-Sieg am Standort Hennef angeboten wird, ist das personen- und inklusionsorientierte Management der Rehabilitation und Prävention an eine zentrale Stelle des Studiums gerückt. Im Bereich Forschung und Transfer unterstützen die genannten Hochschulen die Reha-Träger bei der operativen Umsetzung von Gesetzesänderungen und der Implementation neuer Verfahren, wie dem Fallmanagement.

An der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) zeigt sich folgendes Bild: Während der Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zunächst in verschiedenen Modulen der Curricula verankert war, wurde im Zuge der letzten Akkreditierung ein Studienschwerpunkt „Teilhabe am Arbeitsleben“ für Studierende des Studiengangs „Berufliche Beratung und Beschäftigung (BBB)“ am Standort Mannheim entwickelt. Die Kernmodule setzen sich seitdem aus einem allgemeinen Grund- und einem Aufbaumodul (TA I und TA II) sowie einem spezifischen Rechtsmodul zusammen (siehe Infokasten). Sukzessive erfolgte in den letzten zwei Jahren eine curriculare Anpassung durch die Aufnahme der Themenfelder Inklusion, Empowerment und Diversity – auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.

Curriculum an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

➜ Systeme der sozialen Sicherung/Beziehungen der Leistungsträger                                                                                                        • Finanzierung und Leistungsgewährung andere SL-Träger, Erstattung, Regressmöglichkeiten, ZV Dritter, Widerspruch, Klage
➜ Methoden (wissenschaftliches Arbeiten, IT, Management), Heilbehandlung, Medizin
➜ Management der Rehabilitation und Prävention                                                                                                                • Inklusion, Teilhabe, Arbeitsschutz, Prävention, Salutogenese, BGM, Case-/Fall-/Netzwerkmanagement, ICD/Assessment-/Teilhabeplanungs-/Evaluationsverfahren
➜ Psychologie, Kommunikation, Compliance                                                                                                                • Klinische und Organisationspsychologie, Resilienz, Krankheitsbewältigung, Gesprächsführung, Compliance, Teamarbeit, Moderation
➜ Ökonomie, Unternehmensbetreuung

Der Arbeitskreis Hochschulen „Inklusion und Teilhabe“

Im Juni 2019 hat sich der Arbeitskreis Hochschulen mit dem Titel „Inklusion und Teilhabe“ – unter der Federführung der BAR und dem Forum Sozialversicherungswissenschaft e. V – institutionalisiert, mit dem Ziel, sich in diesem Fachforum regelmäßig in Lehre und Forschung auszutauschen. Weitere wichtige Ziele sind die Förderung des inklusiven Denkens in der Gesellschaft und die Ausrichtung an den Bedarfen der Menschen. Dadurch gewinnt diese hochschulübergreifende Zusammenarbeit insbesondere für die Studierenden eine Bedeutung, indem sie sich mit anderen Trägerbereichen beschäftigen und Studierende anderer Trägerbereiche kennenlernen. Der Arbeitskreis steht allen Hochschulen im Bereich der sozialen Sicherung offen. Derzeit arbeiten deutschlandweit rund 12 Hochschulen mit.

Beispiele für die konkrete Zusammenarbeit:
 
  •  regelmäßigen Fachaustausch pflegen
  •  Forschungsprojekte entwickeln
  •  gegenseitige Gastvorträge durchführen
  •  gemeinsame Ringvorlesung und Fachtagung planen und umsetzen
  •  Entwicklung eines gemeinsamen Online-Seminars
  •  Entwicklung eines BAR-Seminars für Studierende (ein Tag)