Bewegung auf Rezept

Rehabilitationssport und Funktionstraining verbessern Teilhabe und Lebensqualität

Die Relevanz von Bewegung in der medizinischen Rehabilitation ist wissenschaftlich unumstritten. Für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke ist es von großer Bedeutung, dass die Angebote auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. In den Akut- und Rehakliniken werden insbesondere therapeutische Maßnahmen durchgeführt. Am Übergang in den Alltag werden Betroffene jedoch mit der Problematik konfrontiert, dass Therapien nicht dauerhaft verordnet werden.

Hervorgerufen durch Ängste etwas falsch zu machen, sowohl bei den Betroffenen als auch in den Regelsportvereinen, stellt sich der Weg in eine Sportgruppe im Verein schwierig dar. Zudem gilt es nun, durch langfristiges Training die Grundlagenausdauer und Kraft wiederzuerlangen, das Selbstvertrauen zu stärken und Versagensängste abzubauen – Ziele, die nicht allein mit rein therapeutischen Angeboten erreicht werden können. Um diesen Problemen zu begegnen und individuell konzipierte qualifizierte AngeBewegung bote vorzuhalten, sieht das Sozialgesetzbuch IX im § 64 Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation vor. Somit besteht bei ärztlich bescheinigter Indikation ein Rechtsanspruch auf diese Leistung bei verschiedenen Sozialleistungsträgern. Die Voraussetzungen zur Durchführung sind in der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining der BAR festgeschrieben.

Ausgewählte Ergebnisse

Beides sind Bewegungsangebote in der Gruppe, die von speziell ausgebildetem Personal angeleitet werden. Aufgrund ihrer Kenntnisse sind die Übungsleitenden in der Lage, das Training speziell auf die Bedürfnisse der einzelnen Teilnehmenden abzustimmen.

Rehabilitationssport stellt ein ganzheitliches Angebot dar, das neben Gymnastik an Land oder im Wasser auch Bewegungsspiele, Kraft-Ausdauertraining, Schwimmen oder in bestimmten Fällen auch andere Sportarten beinhaltet. Ergänzend kommen gruppendynamische Effekte, gesundheitsbildende Maßnahmen und Entspannungstechniken zur Anwendung. Die Dauer der Übungseinheit beträgt mindestens 45 Minuten, in Herzgruppen 60 Minuten. Das Training dient neben der Verbesserung von Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit der sozialen Teilhabe und dem Abbau von Ängsten. Neben den in der Regel endlichen verordnungsfähigen Heilmitteln wird in der Gruppe Freude an der Bewegung gemeinsam mit Gleichgesinnten vermittelt.

Der soziale Zusammenhalt, die Gewissheit, dass alle Teilnehmenden Einschränkungen haben und daher kein Leistungsdruck im engeren Sinne besteht, tragen maßgeblich zum Erfolg bei. Die Möglichkeit auch nach Ablauf der ärztlichen Verordnung in der bestehenden Gruppe zu bleiben, stellt einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Motivation zum lebensbegleitendem Sporttreiben dar.

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig soziale Kontakte sind. Die niederschwelligen Gruppenangebote sind beispielsweise auch für Post- und Long-COVID-Betroffene eine Möglichkeit, durch dosiertes Training allmählich die physische und kognitive Leistungsfähigkeit zu verbessern. Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) hat früh begonnen, die Übungsleitungen auf diese besonders verantwortungsvolle Tätigkeit vorzubereiten. So können viele dieser Patientinnen und Patienten erfolgreich in den Gruppen trainieren, wobei zu beachten ist, dass es bei schwerer Fatigue mit PEM (Post-Exertional Malaise) auch Grenzen für ein körperliches Training gibt, die es zu akzeptieren gilt, um eine Verschlechterung der Situation zu vermeiden.

Funktionstraining ist ein organbezogenes Training, das auf spezielle Beeinträchtigungen im Bereich der Körperfunktionen bei orthopädischen und rheumatischen Erkrankungen eingeht. Es kann im Wasser oder an Land durchgeführt werden und besteht in erster Linie aus indikationsspezifischen gymnastischen Übungen in der Gruppe. Die Dauer des Funktionstrainings beträgt für die Trockengymnastik mindestens 30 Minuten, für die Wassergymnastik mindestens 20 Minuten.

Für viele Indikationen gibt es ein breites Angebot an wohnortnahen Rehabilitationssportgruppen. Die zertifizierten Vereine bzw. Leistungserbringer vor Ort beraten die Teilnehmenden vor Beginn des Trainings, stellen die individuellen Bedürfnisse fest und ordnen sie einer geeigneten Gruppe zu. Die Kosten werden von den Sozialleistungsträgern in einem vorgegebenen Rahmen übernommen, so dass für die Teilnahme keine Zuzahlungen anfallen. Durch eine von den Sozialleistungsträgern empfohlene Mitgliedschaft im Verein können oft weitere Angebote wahrgenommen werden. Letztere dienen u.a. dazu, die Nachhaltigkeit der Bewegungsangebote zu gewährleisten.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Rehasport und Funktionstraining an der Schnittstelle von der Therapie zum eigenständigen Sporttreiben im Alltag sinnvolle Maßnahmen zur Erreichung der Ziele Verbesserung von Teilhabe, individueller Leistung und Lebensqualität darstellen.

Der DBS bietet ein Suchportal an, das Interessenten den Kontakt zu einem Leistungsanbieter erleichtert:
https://reha-sportsuche.de