Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik
Selbsthilfe in der EUTB®-Beratung
Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) richtet sich an Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Personen und deren Angehörige. Seit 2018 wird sie im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Ihr zentrales Merkmal ist die Unabhängigkeit von Leistungsträgern: Ratsuchende erhalten bereits vor der Beantragung von Leistungen umfassende Informationen über Unterstützungsangebote in Bereichen wie Soziale Teilhabe, Bildung, Arbeit, Freizeit oder barrierefreies Wohnen.
Hilfe zur Selbsthilfe

In der EUTB® spielt Selbsthilfe eine zentrale Rolle. Sie befähigt Menschen mit Behinderungen, ihre Interessen zu vertreten und eigene Bedarfe zu formulieren. Anders als in klassischen Selbsthilfegruppen geht es in der EUTB® um Selbstermächtigung (Empowerment). Ratsuchende werden ermutigt, eigenständige Lösungswege zu entwickeln und ihr Leben aktiv zu gestalten. Wichtig ist, dass Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache auftreten – dies stärkt Vertrauen und ermöglicht persönliche Erfahrungen. Ziel der „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist nicht, fertige Lösungen anzubieten, sondern Ratsuchende zu unterstützen, ihre eigenen Wege zu finden. Dabei helfen Beraterinnen und Berater, Ressourcen zu erkennen und Handlungsoptionen zu bewerten. Dies stärkt das Selbstwertgefühl und fördert langfristige Kompetenzen, etwa im Umgang mit Behörden oder Kostenträgern.
Peer Counseling
Ein wichtiges Element der EUTB® ist Peer Counseling, ein Beratungskonzept, das in den 1960er-Jahren in der Independent-Living-Bewegung der USA entstand. Menschen mit Behinderungen schlossen sich zusammen, um für ihre Rechte und ein selbstbestimmtes Leben zu kämpfen. In Deutschland wurde dieses Konzept von der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung aufgenommen und in die EUTB®-Beratung integriert. Viele EUTB®-Beraterinnen und -Berater haben selbst eine Behinderung und bringen ihre Erfahrungen in den Beratungsprozess ein. Das Peer-Prinzip basiert auf gemeinsamen Erfahrungen von Ausgrenzung und Barrieren.
Peer-Prinzip und Empowerment
Der ganzheitliche Ansatz in der EUTB® stellt Selbsthilfe und Peer Counseling in den Mittelpunkt. Das Peer-Prinzip sorgt für eine niedrigschwellige Beratung und schafft eine Vertrauensbasis, die Ratsuchende ermutigt, ihre Probleme zu äußern. Oft wird dabei deutlich, dass individuelle Schwierigkeiten Ausdruck größerer gesellschaftlicher Strukturen sind, wie mangelnder Barrierefreiheit oder bürokratischer Hürden. Peer-Beraterinnen und -Berater leben selbstbestimmtes Handeln vor und motivieren Ratsuchende, ihre Rechte einzufordern und aktiv für Veränderungen einzutreten.
Potenzial der EUTB®
Selbsthilfe in der EUTB® geht über rein unterstützende Angebote hinaus. Durch die Beratung auf Augenhöhe fühlen sich Ratsuchende oft erstmals wirklich verstanden. In der Konsequenz wird Eigeninitiative gefördert und viele, die Unterstützung suchten, engagieren sich später in Selbsthilfegruppen oder bringen ihre Erfahrungen in Beratungskontexte ein. So entsteht ein Netzwerk von Menschen, die sich gegenseitig stärken und ihre Lebensrealität aktiv gestalten.
Die EUTB®-Beratung mit Peer Counseling erweitert den klassischen Selbsthilfebegriff, indem sie Professionalität, Empowerment und Teilhabe kombiniert. Sie deckt politischen Handlungsbedarf auf, etwa bei Barrierefreiheit oder inklusiver Bildung. Das zunehmende Inanspruchnehmen der Beratung unterstreicht ihre Bedeutung als unabhängige, empowernde Unterstützung.
Autonomie für Menschen mit Behinderungen
Die EUTB® markiert einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik: Menschen mit Behinderungen sind nicht länger Objekte der Fürsorge, sondern Handelnde, die eigene Ansprüche formulieren und durchsetzen.
Selbsthilfe in der EUTB® steht für Autonomie, gegenseitige Unterstützung und die Gestaltung einer inklusiveren Gesellschaft, indem Barrieren gemeinsam abgebaut werden.

Weitere Informationen: www.teilhabeberatung.de |