Sitzung des Vorstands und Mitgliederversammlung

Sitzung des Vorstands

Das Wichtigste ist in trockenen Tüchern. Der Vorstand hat den Orientierungsrahmen 2013 – 2015 für die Arbeit der BAR verabschiedet. Damit sind die Weichen für die kommenden Jahre gestellt und die dadurch entstehenden Wege mit klaren Zielen verbunden. Auch die notwendige Perspektive stimmt: Im Sinne von Inklusion will die BAR daran mitwirken eine Gesellschaft zu verwirklichen, in der Menschen mit Behinderungen ihre vollständige, selbstbestimmte Teilhabe erreichen und Rehabilitation zielgerichtet, effektiv und effizient erbracht wird. Dabei bleibt die Ausrichtung der Arbeit der BAR an den Interessen ihrer Mitglieder von besonderer Bedeutung. Dies verdeutlichen die vier übergeordneten Bezugspunkte:

  • Ökonomische Aspekte - Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Systems Rehabilitation und Teilhabe steigern
  • RehaFutur - Empfehlungen aus dem RehaFutur-Entwicklungsprojekt aufgreifen
  • UN-Behindertenrechtskonvention - Maßnahmekatalog der Rehabilitationsträger umsetzen und weitere Aktivitäten für mehr Inklusion initiieren
  • SGB IX - Teilhaberecht evaluieren und weiterentwickeln.

Dazu gliedert sich der Orientierungsrahmen in „Projektbezogene Aufgaben“ und „Kontinuierliche Aufgaben“. Beide Abschnitte sind in mehrere Arbeitsfelder aufgeteilt, die sich weiter ausdifferenzieren. Mit der nächsten Ausgabe der „Reha-Info“ wird die BAR in einer Sondernummer detailliert über die Inhalte des neuen Orientierungsrahmens informieren.

Planen und Realisieren – die Projekte

Sechs Projekte hat der Vorstand abgesegnet, darunter das Gesamtprojekt „Optimierung von Effektivität und Effizienz in der Rehabilitation“, mit dem sich die BAR und ihre Mitglieder seit 2010 intensiv beschäftigt hatte. Diese explizite und erstmalig trägerübergreifende Analyse der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Teilhabeleistungen, befasste sich in vier Teilprojekten mit den Aspekten:

- Trägerübergreifende Grundlagen der Bewertung von Effektivität und Effizienz von Rehabilitationsleistungen

- Frühzeitige Bedarfserkennung und Vernetzung

- Verbesserung der Information der Bürger und

- Qualitätssicherung

 

Die Erkenntnisse des Gesamtprojekts sind zu einer wertvollen, gemeinsamen Grundlage für die Stellung und Bearbeitung konkreter Themen im neuen Orientierungsrahmen geworden.

Einig war man sich auch bei der Beratung zur Ausrichtung laufender Projekte, wie z.B. der Erarbeitung von Arbeitshilfen für die Praxis, Vereinbarungen für die konkrete rehabilitative Versorgung neurologischer Patienten, der konzeptionellen Weiterentwicklung durch Gemeinsame Empfehlungen oder Projektaufträgen mit innovativen Fragestellungen bzw. internationaler Ausrichtung.

Im Soll ist die mit Mitteln aus dem Ausgleichsfond geförderte „ICF-Machbarkeitsstudie“. Dabei geht es um die Bedarfsfeststellung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für schwerbehinderten Menschen mit Hilfe der ICF. Aktuell läuft hierzu eine Befragung von Leistungsträgern und Leistungserbringern zu Verfahren und Instrumenten der Bedarfsermittlung.

Noch nicht in trockenen Tüchern, aber gut eingewickelt -  das Webportal „Trägerübergreifendes Intranet“ für die Mitarbeiter der Gemeinsamen Servicestellen und für die Reha-Berater der Träger insgesamt. Hier wurde im Vorstand intensiv diskutiert und grünes Licht für die Konzeptionierungsphase 2013 gegeben.

Nach dem Willen des Vorstands soll auch die trägerübergreifende Arbeitsgruppe zur „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ 2013 ihre Arbeit wieder aufnehmen. Denn der seit Oktober 2012 offiziell vorliegende Diskussionsentwurf zeigt: die Bedeutung des Themas ist für alle Reha-Träger und das SGB IX gegeben – strukturelle und finanzielle Auswirkungen stehen spätestens jetzt außer Frage.

Sitzung des Vorstands und Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung

Zunächst die Formalia: Bericht der Vorstandsvorsitzenden, Entlastung des Vorstands und des bisherigen Geschäftsführers. Dazu noch die Abnahme des Geschäftsberichts und eine Satzungsänderung wegen der Organisationsreform der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Dann wurde es konkreter: Die neue Geschäftsführerin der BAR, Dr. Helga Seel, erläuterte den Mitgliedern die Aufgaben und das Selbstverständnis der BAR. So solle die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Systems Rehabilitation und Teilhabe gesteigert werden. Wichtig sei auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention eine zügige Umsetzung des Maßnahmekatalogs der Reha-Träger. Aber auch das Teilhaberecht des SGB IX müsse weiterentwickelt und die Empfehlungen aus dem RehaFutur-Entwicklungsprojekt aufgegriffen werden. Die Komplexität des Systems und der Aufgaben stehe in einem gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang und sei eng mit den Stichworten Demografischer Wandel, Nachhaltigkeit, Individualisierung und Partizipation verbunden.

Das Highlight der diesjährigen Mitgliederversammlung: Das Schwerpunktthema „Beschäftigungsfähigkeit“. Annetraud Grothe, Vertrauensfrau für schwerbehinderte Menschen beim Paul-Ehrlich-Instiut in Langen und Olaf Guttzeit, Arbeitgeberbeauftragter Boehringer Ingelheim, setzten die Positionslichter, an der sich eine rege Diskussion der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Mitgliederversammlung orientierte.

Dabei wurde deutlich: Gut ausgebildete Menschen mit Behinderung sind zu einem genauso gleichwertigen und qualifizierten Arbeitsbeitrag fähig wie ihre nichtbehinderten Kolleginnen und Kollegen – wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu erwarten Unternehmen ein funktionierendes System, mit dem die Reha-Träger Hilfestellungen für Unternehmen „wie aus einer Hand anbieten“. Eine Anlaufstelle wie es das SGB IX mit den Gemeinsamen Servicestellen vorsehe und Leistungsformen wie das trägerübergreifende Persönliche Budget, seien richtige Strukturen und Instrumente für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. In der betrieblichen Wirklichkeit müsse aber festgestellt werden, dass diese sinnvollen gesetzlichen Aufgaben bisher wenig umgesetzt würden. Mit Blick nach vorne gelte es, unklare Zuständigkeiten bei Anträgen auf Teilhabeleistungen, lange Bearbeitungsdauern mit variierendem Bewilligungsverhalten und die regional sehr unterschiedlich ausgeprägte Vernetzung der Akteure zu überwinden. Dies fordere neben dem konkreten Tun vor Ort auch ein abgestimmtes und trägerübergreifendes Handeln auf übergeordneter Ebene.

Ein gutes Beispiel, um solche Rahmenbedingungen zu schaffen ist das Unternehmensforum, dem auch die Firma Boehringer angehört. Dieser Arbeitgeberzusammenschluss befasst sich intensiv mit dem Thema Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören auch, so Olaf Guttzeit, der Austausch zu den Schwerpunkten Integration und Inklusion. Das Forum biete zudem die Chance, die Thematiken zu vernetzen und somit besser ins Bewusstsein aller Beteiligten – Leistungsträger, Arbeitgeber und behinderte Menschen – zu rücken. Das Thema „Beschäftigungsfähigkeit“ hat für die Arbeit der BAR in den kommenden Jahren eine tragende Bedeutung. Daher wird die BAR die Veranstaltung dokumentieren und für die weitere Projektarbeit zugänglich machen.