Die BAR und ihre Mitglieder
Wer sind die Mitglieder der BAR? In dieser Ausgabe der Reha-Info stellt sich die BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) vor und gibt einen Einblick in ihre Arbeit.
Die BDA ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarktpolitik sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für die Interessen von einer Mio. Betrieben ein, die 20 Mio. Arbeitnehmer beschäftigen und die der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden sind. Die Arbeitgeberverbände sind in den der BDA unmittelbar angeschlossenen 51 bundesweiten Branchenorganisationen und 14 Landesvereinigungen organisiert.
Ziel der BDA ist eine berechenbare und zukunftsorientierte Ordnungspolitik, die nachhaltig die richtigen Rahmenbedingungen zugunsten von Wachstum und Arbeit schafft. Dies umfasst das Eintreten für die dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit und gegen neue Belastungen deutscher Unternehmen, für ein investitionsfreundliches Klima und Rechtssicherheit, für die dauerhafte Finanzierbarkeit der Sozialversicherungen und die Zukunftschancen künftiger Generationen, für Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen.
Die Kernforderungen der BDA zur Erreichung dieser Ziele sind:
- Haushaltskonsolidierung konsequent fortsetzen
- Wachstumskräfte stärken statt Steuern zu erhöhen, Leistungsgerechtigkeit bei der Besteuerung durch Abbau der kalten Progression erreichen, Innovationsbremsen lösen, bürokratische Investitionshemmnisse beseitigen
- Europäische Staatsschuldenkrise überwinden, Subsidiaritätsgebot auf europäischer Ebene beachten, europäische Harmonisierung der sozialen Sicherungssysteme verhindern
- Tarifautonomie stärken, Tarifeinheit regeln
- Sozialabgaben dauerhaft unter 40 % halten, Sozialversicherungen nicht durch neue bzw. gesamtgesellschaftliche Aufgaben belasten
- Arbeitsmarktpolitik auf demografische Herausforderungen und Fachkräftebedarf ausrichten, inländische Potenziale fördern, Erwerbstätigkeit und Aufstiegsmöglichkeiten insbesondere von Menschen mit Behinderung, Frauen, Älteren, Migranten und Langzeitarbeitslosen erhöhen, Willkommenskultur für Zuwanderer etablieren
- gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nicht durch neue Regulierung gefährden, Einstieg in Arbeit weiter erleichtern, Teilhabechancen gerade für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte erhöhen, flexible Beschäftigungsverhältnisse für Beschäftigungsaufbau nutzen statt sie einzudämmen
- Werkverträge als unverzichtbares Instrument einer arbeitsteiligen Wirtschaft erhalten
- differenzierte Mindestlöhne auf tariflicher Grundlage statt eines allgemeinen, einheitlichen Mindestlohns
- mehr gesamtstaatlich orientiertes Handeln aller Akteure auf allen staatlichen Ebenen in der Bildungspolitik, Finanzierung der Hochschulen verstetigen, Berufsbildungskooperationen in Europa stärken
- Wettbewerb im Gesundheitswesen stärken, private Krankenkassen erhalten, Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ausgabenneutral gestalten,
- an der Erhöhung des Rentenalters festhalten, keine Frühverrentungsanreize schaffen, betriebliche Altersvorsorge stärken
Die Wirtschaft ist Teil der Gesellschaft. Die BDA bekennt sich zur gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung der Wirtschaft und tritt dafür ein. Die Arbeitgeberverbände bekennen sich zur Sozialpartnerschaft und zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und damit zu Stabilität in der Arbeitswelt und zu sozialem Frieden. Ein Kernstück der Arbeit der BDA ist die Zusammenarbeit in den Selbstverwaltungskörperschaften der Sozialversicherungen.
Genau wie der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften ist die BDA in allen Trägerbereichen aktiv. Die BDA und ihre Mitgliedsverbände nehmen dabei in den Selbstverwaltungskörperschaften der Sozialversicherungen und auf der Ebene der BAR ihre Gestaltungsrolle wahr und setzen sich im Interesse der Unternehmen und ihrer Beschäftigten für eine Verbesserung der trägerübergreifenden Zusammenarbeit, sowie eine bessere Vernetzung und Kooperation der Sozialversicherungsträger ein. Zudem ist die Schaffung von noch mehr Transparenz und Effektivität und Effizienz gerade an den Schnittstellen des gegliederten Systems der Rehabilitation ein weiteres wesentliches Ziel. Seit Gründung der BAR im Jahr 1969 auf Initiative der Sozialpartner stellt die BDA zudem die alternierenden Vorsitzenden in den Gremien der BAR.
Die Themen der BAR werden gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der anstehenden Reformvorhaben in dieser Legislaturperiode für die BDA und die Vertreter der Arbeitgeber in den Selbstverwaltungen der Sozialversicherungsträger und den Gremien der BAR weiterhin große Bedeutung haben.