Reha-Info 05/2014
- EditorialInklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und das Reformvorhaben bewegt sich innerhalb des gegliederten Soziallleistungssystems mit insgesamt 8 für Rehabilitation und Teilhabe zuständigen Leistungsträgern.
- Eingliederungshilfe eine Reform die alle angehtAufgabe der Eingliederungshilfe als eine Leistung der Sozialhilfe im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist es, Personen durch präventive, rehabilitative und integrative Angebote in die Gesellschaft einzugliedern, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
- Wann ist die Reform ein Erfolg? Das sagen Expertinnen und ExpertenAus Sicht der Menschen mit Behinderung ist die Reform ein Erfolg, wenn Menschen mit Behinderung ein echtes Wunsch- und Wahlrecht haben.
- Interview mit der Behindertenbeauftrgten Verena BenteleInterview mit der Behindertenbeauftragten Verena Bentele
- Mitglieder der BAR - Die BundesländerDie Bundesländer als Mitglieder der BAR nehmen im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes über die Kriegsopferfürsorge ihre Aufgabe als Reha-Träger wahr.
- Kostenerstattung - Verhältnis § 43 SGB I zu § 14 SGB IXHier finden Sie Informationen zum Thema Kostenerstattung - Verhältnis § 43 SGB I zu § 14 SGB IX.