"Prüfung von aktuellem Stand und Potential der Bedarfsermittlung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unter Berücksichtigung der ICF"
Projekt
Von März 2012 bis Dezember 2013 führte die BAR gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e. V. (BAG BBW) und der Hochschule Magdeburg-Stendal eine Machbarkeitsstudie zur Bedarfsermittlung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
Ziel des Projekts war es, zur Bedarfsermittlung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eingesetzte Verfahren und Instrumente zu erfassen und systematisch aufzubereiten. Weiterhin wurden Optimierungsmöglichkeiten in diesem Bereich analysiertund die Möglichkeiten und Grenzen der ICF bei der Bedarfsermittlung untersucht. Das Projekt konnte mittlerweile erfolgreich abgeschlossen und der Abschlussbericht vorgelegt werden.
Ergebnis
Derzeit fehlen einheitliche Grundlagen für Verfahren und Instrumente der Bedarfsermittlung in der beruflichen Rehabilitation. Einheitliche Grundlagen können Bedarfsermittlungsprozesse effektiver gestalten und zu einer Verbesserung der Kommunikation beitragen. Die ICF ist akteursübergreifend als bedeutsame Referenz im Bereich von Rehabilitation und Teilhabe anerkannt. Die ICF - in ihrer Charakteristik als Klassifikations- bzw.Ordnungssystem - und insbesondere das bio-psycho-soziale Modell erscheinen geeignet, eine Grundlage für eine ganzheitliche Betrachtung der Person im Rahmen der Bedarfsermittlung zu bilden, da die ICF sowohl Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe als auch Wechselwirkungen mit Kontextfaktoren (z. B. Sozialraum) berücksichtigt. Darüber hinaus scheint sie geeignet zu sein, durch gemeinsame Begrifflichkeiten zu einer besseren Verständigung zwischen den Akteuren beizutragen. Im Blick auf die Anforderungen von UN-BRK und SGB IX kann sie als akteursübergreifende anerkannte Systematik zugleich als Referenz von Strukturierung und Konvergenz der diversifizierten Bedarfsermittlungsprozesse genutzt werden. Wird das bio-psycho-soziale Modell bei Leistungsträgern und Leistungserbringern als Struktur bei Bedarfsermittlungsprozessen zu Grunde gelegt, können weitere Grundlagen für Leistungsprozesse geschaffen werden, die sich durch eine höhere Transparenz und eine ganzheitliche und personenzentrierte Betrachtungsweise auszeichnen. Dadurch kann eine höhere Konvergenz erreicht und die Zusammenarbeit und Verständigung der verschiedenen Akteure erleichtert werden. Am 12. November 2014 entschied der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales über das Folgeprojekt zur ICF-Machbarkeitsstudie. Einstimmig wurde dem Antrag zum Projekt "Basiskonzept für die Bedarfsermittlung in der beruflichen Rehabilitation" zugestimmt. Damit steht einer Weiterverfolgung der Erkenntnisse der ICF-Machbarkeitsstudie ab April 2015 nichts mehr im Weg. Der Abschlussbericht des Projekts kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden.