Aus der Arbeit der BAR
Aktuelle Information:
Die Gemeinsame Empfehlung (GE) Reha Prozess ist zum 01.12.2018 in Kraft getreten. Die Veröffentlichung kann auf der Website der BAR (www.bar-frankfurt.de) abgerufen und bestellt werden. Weitere Informationen zur GE Reha-Prozess finden Sie in der nächsten Ausgabe.
Weiterentwicklung und Neuerscheinung der Gemeinsamen Empfehlung Qualitätssicherung
„Qualitätssicherung“ hat in der Rehabilitation eine zentrale Bedeutung. Die Qualität einzelner Leistungen zur Teilhabe ist u. a. gekennzeichnet durch eine wirksame und bedarfsgerechte, am bio-psycho-sozialen Modell der WHO (ICF) orientierte und fachfachlich qualifizierte Leistungserbringung. Die Leistungserbringung hat sich vor allem an Teilhabezielen im Sinne des SGB IX zu orientieren. Bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Empfehlung wurden nun verschiedenste Entwicklungen aufgegriffen und berücksichtigt. Die neue GE Qualitätssicherung beinhaltet z. B. eine Konkretisierung und Schärfung von Zielgruppen und Inhalten. So wurden z.B. die verschiedenen Qualitätsdimensionen (Struktur- Prozess und Ergebnisqualität) stärker akzentuiert, Kriterien für Ergebnisqualität präzisiert und konkretere Vorgaben betreffend Barrierefreiheit formuliert. Weitere Informationen, Broschüren und Seminarhinweise finden Sie auf unserer Website unter www.bar-frankfurt.de