Aktuelles aus der Arbeit der BAR
Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess – eine Handreichung für die Praxis
Alle am Reha-Prozess Beteiligten haben das Ziel, zu einer erfolgreichen Rehabilitation beizutragen. Mit der neuen Gemeinsamen Empfehlung (GE) Reha-Prozess haben die Reha-Träger auf Ebene der BAR Regelungen erarbeitet, die Zusammenarbeit und Austausch zugunsten des Leistungsberechtigten verbessern sollen. Hier wird eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften des Teilhabegesetzes in einen Gesamtzusammenhang gebracht und gleichzeitig das Vorgehen bei einzelnen Phasen oder Elementen des Prozesses wie z.B. der Zuständigkeitsklärung, Bedarfsfeststellung oder Teilhabeplanung konkretisiert.
Für das Grundverständnis ist es wichtig, dass die Phasen bzw. Elemente des Reha-Prozesses ineinander greifen. Immer wieder kann es Wechselwirkungen und Kausalitäten zwischen den Phasen geben, besonders wenn es darum geht, Bedarfe zu erkennen und zu ermitteln oder Leistungen zu koordinieren. Die GE beschreibt zwar einen idealtypischen Reha-Prozess. Jedoch sollen die Regelungen zur Umsetzung der Vorschriften des neuen Gesetzes dazu beitragen, den Austausch zwischen den Beteiligten zu verstärken und das gemeinsame Handeln zu fördern.
Der Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen kann komplex sein und der Weg zu einer passgenauen Teilhabeleistung unter Umständen holprig. Umso wichtiger ist die praktische Anwendung der Gemeinsamen Empfehlung. So bietet die GE beispielsweise eine Checkliste mit Anhaltspunkten und Kriterien, über die sich ein möglicher Teilhabedarf erkennen lässt und eine Auswahl von Hilfen zur Erkennung von Bedarfen. Darüber hinaus konkretisiert die GE die Einbindung verschiedener Akteure in die Bedarfserkennung. Dazu gehören die Reha-Träger, Leistungserbringer, die Leistungsberechtigten selbst, Ärzte, Betriebsärzte, Psychotherapeuten, viele andere Gesundheitsberufe, aber auch Arbeitgeber und Personal- und Betriebsräte. Und mit dem Teilhabeplan als „Herzstück“ beschreibt die GE ein praxistaugliches Instrument zur Steuerung und Koordinierung komplexer Einzelfälle. Für die Umsetzung in der Praxis stehen verschiedene Vordrucke zur Teilhabeplanung zur Verfügung.
Die Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess bietet eine ganze Reihe praxistauglicher Inhalte. Entscheidend ist aber, was die Adressaten/innen der Regelungen daraus machen.
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Reha-Info 1/2019 - In eigener Sache: Leider wurden beim Layout der Ausgabenstatistik in der letzten Ausgabe (S. IV) einige Zahlen fehlerhaft übertragen. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen. Die korrekten Zahlen finden Sie auf unserer Website unter www.bar-frankfurt.de/service/reha-info. |