Kurzinterview mit Klaus-Peter Rohde, Abteilungsleiter LVR-Inklusionsamt
"Schnittstellenübergreifend - mit Blick auf Beschäftigte und Arbeitgeber"
Wann ist es sinnvoll einen Integrationsfachdienst (IFD) einzuschalten?
Die Anlässe, zu denen eine Beratung und Begleitung durch den IFD in Anspruch genommen werden, sind sehr unterschiedlich – häufig spielen Schwierigkeiten in Arbeitsverhältnissen eine Rolle, zunehmend aber auch präventive Anfragen wie z.B. der Umgang mit heterogenen Belegschaften, Vorbeugung von Erkrankungen im Betrieb oder Wiedereingliederung nach langen Fehlzeiten. Auch Beschäftigte können das Beratungsangebot des IFD in Anspruch nehmen – in allen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Erkrankung/Behinderung und einer beruflichen Tätigkeit stehen. Allen voran bei der beruflichen Reintegration kann der IFD aufgrund seiner Unternehmensnähe und seinem „Doppel“-Auftrag der Beratung und Begleitung von Beschäftigten und Arbeitgebern einschließlich des betrieblichen Umfeldes eine wichtige Rolle spielen und so zur nachhaltigen Sicherung des erzielten Reha-Erfolgs beitragen.
Wo sehen Sie die Vorteile der Begleitung durch den IFD?
Der IFD verfügt über eine hohe behinderungsspezifische Fachlichkeit, die in den Betrieben bekannt und als Beratungsangebot geschätzt wird. Die Beschäftigten erhalten über den IFD verlässliche und arbeitgeber- und arbeitsplatzunabhängige Informationen
über ihre Rechte und Pflichten. Die Arbeit des IFD ist stets schnittstellenübergreifend – immer mit Blick auf Beschäftigte und Arbeitgeber. Er kann präventiv beteiligt werden – z.B. durch die Begleitung zum BEM-Gespräch, gleichwohl kann er den individuellen Reha-Prozess als „roter Faden“ begleiten. Allerdings ist zu beachten, dass der IFD während einer laufenden Reha-Leistung nicht aktiv wird. Er kann den Prozess jedoch mit den beteiligten Personen und Institutionen vorbereiten und vor Abschluss einer Leistung die nächsten Schritte planen und den Übergang begleiten. So können unnötige Wartezeiten, Unsicherheiten und Brüche bei Beschäftigten und Arbeitgebern reduziert werden. Im Nachgang von Reha-Leistung ist es dem IFD möglich, nötige Unterstützungen in die Wege zu leiten. So kann der IFD berufsbegleitend mit der betroffenen Person, ihrem Arbeitgebern und ggf. betrieblichen Helfergruppen (z.B. Schwerbehindertenvertretung) Möglichkeiten besprechen und in die Wege leiten, um die Belastung am Arbeitsplatz zu reduzieren und/oder die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten bzw. zu steigern (z.B. Jobcoaching, Änderung der Arbeitsorganisation).
Wie läuft das Verfahren üblicherweise ab?
Der IFD wird durch die Kostenträger beauftragt – dies geschieht i.d.R. durch einen schriftlichen Auftrag mit Benennung des konkreten Inhalts sowie Art, Dauer und Umfang der IFD-Begleitung – oder nach einer erfolgten Beratung eines Arbeitgebers und/oder einer Person mit einer (Schwer-) Behinderung durch den IFD wird gemeinsam ein längerer Unterstützungsbedarf festgestellt und der IFD wendet sich an den (wahrscheinlichen) Kostenträger und versucht eine formale Beauftragung zu erhalten, z.B. durch Hilfestellung bei der Beantragung einer LTA-Leistung beim Reha-Träger.