Neuer Onlinedienst
Verzeichnis der Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe
Menschen mit einem Anliegen rund um ihre Rehabilitation und Teilhabe benötigen kompetente Ansprechpartner – direkt, regional und vor Ort.
Arbeitgeber benötigen oft schnelle Antworten für ihre Fragen zu den Themen Gesundheit, medizinische Rehabilitation oder zur berufliche Wiedereingliederung ihrer Beschäftigten. Leistungsträger wollen und sollen kooperieren – z. B. bei der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung. Es braucht einen direkten Draht zueinander, insbesondere wenn der Bedarf komplex ist.
Mit dem BTHG verpflichtet der Gesetzgeber die Sozialleistungsträger nach § 12 SGB IX, konkrete Ansprechstellen zu benennen. Sie geben z.B. Auskünfte über:
- Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe,
- die Beantragung entsprechender Leistungen,
- das persönliche Budget,
- Beratungsangebote, einschließlich des Angebots der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).
Seit Juni 2019 steht als Online-Service der BAR ein Verzeichnis der Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe mit Kontaktdaten der einzelnen Sozialleistungsträger zur Verfügung. Damit dies bundesweit gelingt, sind alle Reha-Träger aufgefordert, ihre Kontaktdaten in das Verzeichnis einzustellen und so zur Vernetzung beizutragen. www.ansprechstellen.de ist ein umfangreicher Informations- und Beratungsservice für Ratsuchende und Arbeitgeber – zum Beispiel zu Maßnahmen der (Wieder-)Eingliederung am Arbeitsplatz. Das Verzeichnis bietet auch den Leistungsträgern die Möglichkeit sich zu vernetzen, um so beispielweise notwendige Abstimmungsprozesse in konkreten Fällen zu initiieren.