Neue Gemeinsame Empfehlungen
Integrationsfachdienste / Sozialdienste
Integrationsfachdienste
Mit der Gemeinsamen Empfehlung „Integrationsfachdienste“ werden einheitliche und verbindliche Kriterien zur Beauftragung der Integrationsfachdienste (IFD) durch die Rehabilitationsträger, zur Zusammenarbeit und zur Finanzierung der Kosten vereinbart. Bei der Überarbeitung wurden die Inhalte aktualisiert und konkretisiert, u. a. sind nun auch Anlässe für eine Beauftragung sowie Beauftragungswege beschrieben und mögliche Fragestellungen für die Beauftragung einer fachdienstlichen Stellungnahme formuliert. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Preissteigerungen wurden auch die Vergütungspauschalen angepasst. Die überarbeitete Vereinbarung ist zum 1. August 2022 in Kraft getreten.
Sozialdienste
Bei der Überarbeitung der Gemeinsamen Empfehlung „Sozialdienste“ stand eine stärkere praktische Ausrichtung im Fokus. So wurden die vielfältigen Kompetenzen und Aufgaben von Sozialdiensten mit Blick auf unterschiedliche Leistungsgruppen von Reha und Teilhabe konkret beschrieben – und damit die Rolle der Sozialdienste im Reha-Prozess präzisiert. Ebenso wurden die Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Reha-Trägern und Sozialdiensten zum Teil überarbeitet und – zur Intensivierung insbesondere der regionalen Vernetzung und Zusammenarbeit – mit konkreten Empfehlungen bzw. Beispielen für den Berufsalltag ergänzt. Die überarbeitete Vereinbarung ist zum 1. Juli 2022 in Kraft getreten.
www.bar-frankfurt.de > Service > Publikationen > Reha-Vereinbarungen |