Aktuelles BAR-Projekt
Aktuelles BAR-Projekt „Umsetzung des BAR-Maßnahmenkatalogs zur UN-BRK im Handlungsfeld internationale Kooperation und Erfahrungsaustausch, insbesondere auf europäischer Ebene“
Nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 für Deutschland verbindlich wurde, hat die BAR einen Maßnahmenkatalog mit drei Handlungsfeldern (Bewusstseinsbildung, Barrierefreiheit, Internationale Zusammenarbeit) erstellt.
Der Artikel 26 UN-BRK hat eine besondere Bedeutung für die Arbeit der BAR und die Rehabilitationsträger. Sie stellen sich der Aufgabe, derzeit noch bestehende gesellschaftliche und umweltbezogene Barrieren weiter abzubauen und die Inhalte der UN-BRK in ihrem Einfluss-/ Handlungsbereich umzusetzen. Die Rehabilitationsleistungen inhaltlich wie auch vom Verfahren der Leistungserbringung so zu gestalten, dass sie die Anforderungen nach Personenzentrierung, Ganzheitlichkeit, Individualisierung und Flexibilität erfüllen, sind ganz konkrete Herausforderungen.
Im Orientierungsrahmen für die Arbeit der BAR von 2013 bis 2015 ist das Projekt „Umsetzung des BAR-Maßnahmenkatalogs zur UN-BRK im Handlungsfeld internationale Kooperation und Erfahrungsaustausch, insbesondere auf europäischer Ebene“ beschrieben. Zielsetzung des Projektes ist es, exemplarisch Maßnahmen aus europäischen Ländern, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Handlungsfelder „Bewusstseinsbildung“ und „Barrierefreiheit“ stehen, zusammenzutragen. Es gilt anhand von internationalen Berichten herauszufinden, ob es geeignete Ansätze oder Beispiele in diesen beiden Handlungsfeldern gibt, die auf die deutschen Rehabilitationsträger übertragen werden könnten.
Die BAR hat den europäischen Dialog aufgenommen wobei Im Mittelpunkt der Effekt des „Voneinander Lernens“ steht. Die 1. Sitzung der Projektgruppe fand im August 2013 statt, zu der die Leiterin der österreichischen Monitoringstelle, Dr. Marianne Schulze, als Referentin eingeladen war.