Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe (§ 12 SGB IX)

Leistungsberechtigten und Arbeitgebern stellen die von den Rehabilitationsträgern und weiteren Sozialleistungsträgern benannten Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe barrierefreie Informationsangebot über

  • Inhalte und Ziele von Leistungen zur Teilhabe,
  • die Möglichkeit der Leistungsausführung als Persönliches Budget,
  • das Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe und
  • Angebote der Beratung, einschließlich der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32.

Dieser Service unterstützt Sie auch im Wege des BEM etwaige Rehabilitationsbedarfe frühzeitig zu erkennen und entsprechende Leistungen zu beantragen.

Hier finden Sie das Online-Verzeichnis mit den Kontaktdaten der Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe.

 

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