Integrationsämter

Präventive Maßnahmen zur möglichst dauerhaften Sicherung bestehender Arbeitsplätze und Beschäftigungsverhältnisse von  schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen ist die Kernaufgabe der Integrationsämter. Die "Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben" umfassen die fachliche Beratung in behinderungskompensierenden, ergonomischen und psychosozialen Fragestellungen, die individuelle Betreuung vor Ort durch die Integrationsämter und ihrer Fachdienste (Technischen Beratungsdienst und Integrationsfachdienst) sowie eine finanzielle Förderung in Form von einmaligen oder laufenden Zuschüssen. Die Integrationsämter unterstützen die Betriebe aktiv beim Aufbau eines BEM durch ein breit angelegtes Angebot von Informationsmaterialien für Beschäftigte und Arbeitgeber bis hin zu Handlungsempfehlungen für die betrieblichen Interessenvertretungen zur Erstellung einer Betriebsvereinbarung. Bei Praxistagen kommen die BEM-Beauftragten miteinander ins Gespräch; für konkrete Fallgestaltungen werden unter der Moderation der Integrationsämter Lösungen erarbeitet. Die Integrationsämter begleiten den betrieblichen Prozess zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung.

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