Gesetzliche Krankenversicherung

Arbeitsunfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen – davon können alle im Unternehmen profitieren. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten den Arbeitgebern beim BEM ihre Hilfe an: Hierzu informieren sie grundsätzlich bei der Einführung des BEM, ggf. als Bestandteil eines umfassenden Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Darüber hinaus beraten sie im konkreten Krankheitsfall Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit deren bzw. dessen Zustimmung, ggf. in Abstimmung mit anderen Rehabilitationsträgern, über die bei Bedarf notwendigen Leistungen und helfen bei deren Beantragung.

Weitergehende Informationen erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen Krankenkassen per Mail sowie auf deren Internetseiten. Zudem beraten die Experten der gesetzlichen Krankenkassen persönlich oder telefonisch zum Thema BEM.

In gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bieten die Krankenkassen den Unternehmen persönliche Beratung und Unterstützung an (§ 20b Abs. 3 SGB V; www.bgf-koordinierungsstelle.de).

 

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