Gesetzliche Unfallversicherung
Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - das sind die zentralen Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Prävention hat das Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Rehabilitation bedeutet Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft durch umfassende medizinische Versorgung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur beruflichen Eingliederung sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zur sozialen Eingliederung in die Gesellschaft. Die Entschädigung beinhaltet gegebenenfalls eine Verletztenrente oder eine Hinterbliebenenrente.
Arbeitgeber können Informationen und Unterstützung bei der Einrichtung eines BEM bei dem für sie zuständigen Unfallversicherungsträger erhalten.
Unsere Fachleute
- informieren, wie ein BEM systematisch eingeführt werden kann,
- beraten dabei gemeinsam mit Ihren betrieblichen Fachleuten – zum Beispiel dem Betriebsarzt beziehungsweise der Betriebsärztin oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit,
- unterstützen prozessbezogen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen und machen Vorschläge zu deren Optimierung,
- unterstützen einzelfallbezogen, ggf. in Abstimmung mit anderen Reha-Trägern, bei der Wiedereingliederung Ihrer Beschäftigten nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit,
- geben Hinweise zur Qualitätssicherung und Dokumentation – zum Beispiel bezüglich einer Betriebsvereinbarung oder des Umgangs mit Daten im BEM.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Als Service bieten die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung eine bundesweit einheitliche Rufnummer für allgemeine Informationen an:
0800 60 50 40 4 (gebührenfrei) Mo.-Fr. 08:00 bis 18:00 Uhr
Informationen können auch per E-Mail info@dguv.de angefordert werden.
Die Infoline ist auch über Gebärdentelefon erreichbar. Sie erreichen das Gebärdentelefon über die Adresse sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de.
Andere Personen, die gehörlos oder hörbehindert sind, nutzen lieber das ISDN-Bildtelefon. Die Telefonnummer lautet 0800 60 50 415.
Auch per Fax können Betroffene Kontakt aufnehmen unter 0800 60 50 416.
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