Gesetzliche Unfallversicherung
Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - das sind die zentralen Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Prävention hat das Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Rehabilitation bedeutet Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft durch umfassende medizinische Versorgung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur beruflichen Eingliederung sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zur sozialen Eingliederung in die Gesellschaft. Die Entschädigung beinhaltet gegebenenfalls eine Verletztenrente oder eine Hinterbliebenenrente.
Arbeitgeber können Informationen und Unterstützung bei der Einrichtung eines BEM bei dem für sie zuständigen Unfallversicherungsträger erhalten.
Unsere Fachleute
- informieren, wie ein BEM systematisch eingeführt werden kann,
- beraten dabei gemeinsam mit Ihren betrieblichen Fachleuten – zum Beispiel dem Betriebsarzt beziehungsweise der Betriebsärztin oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit,
- unterstützen prozessbezogen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen und machen Vorschläge zu deren Optimierung,
- unterstützen einzelfallbezogen, ggf. in Abstimmung mit anderen Reha-Trägern, bei der Wiedereingliederung Ihrer Beschäftigten nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit,
- geben Hinweise zur Qualitätssicherung und Dokumentation – zum Beispiel bezüglich einer Betriebsvereinbarung oder des Umgangs mit Daten im BEM.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Als Service bieten die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung eine bundesweit einheitliche Rufnummer für allgemeine Informationen an:
0800 60 50 40 4 (gebührenfrei) Mo.-Fr. 08:00 bis 18:00 Uhr
Informationen können auch per E-Mail info@dguv.de angefordert werden.
Die Infoline ist auch über Gebärdentelefon erreichbar. Sie erreichen das Gebärdentelefon über die Adresse sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de.
Andere Personen, die gehörlos oder hörbehindert sind, nutzen lieber das ISDN-Bildtelefon. Die Telefonnummer lautet 0800 60 50 415.
Auch per Fax können Betroffene Kontakt aufnehmen unter 0800 60 50 416.
- BAR e.V.Online-Seminar: Arbeitsfähigkeit wiederherstellen und erhaltenStufenweise Wiedereingliederung (SWE) und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) am 24. April
- NewsUmsetzung des BEM in Betrieben: Noch immer NachholbedarfErgebnisse der Erwerbstätigenbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- NewsSo gelingt die Inklusion von Menschen mit Behinderung im UnternehmenDas Buch aus dem Projekt "Unternehmens-Netzwerk Inklusion" zeigt Potenziale für Unternehmen auf.
- TermineAmbulante Pflege trifft Betriebliches EingliederungsmanagementDie BGW und die Knappschaft Bahn See veranstalten am 27. November 2019 einen Workshop zum BEM.
- TermineArbeit und psychische Erkrankungen – wie Integration gelingtEine Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Beruflicher Trainingszentren am 25. September 2019
- News10 Vorschläge zur Verbesserung der Reha-ProzesseBDA veröffentlicht Vorschläge für eine bessere und erfolgreichere Reha
- NewsKleine Anfrage an Bundesregierung: Rehabilitation als Beitrag der BeschäftigungsfähigkeitFraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach.
- Publikationen
- Publikationen