Leistungen durch die Renten-Versicherung
Warum bezahlt die Renten-Versicherung Reha?
Die Rentenversicherungbezahlt für die medizinische Reha.Die Renten-Versicherung will,dass Sie gesund werdenund weiter arbeiten können.
Damit Sie noch keine Rente brauchen.
Das heißt in der schweren Sprache:
Die Reha hat Vor-Rang vor der Rente.
Wann bezahlt die Renten-Versicherung medizinische Reha?
- Wenn sie nicht mehr arbeiten können
weil Sie krank sind.
- Wenn Sie nur noch wenig arbeiten können
weil Sie krank sind,
oder weil Sie behindert sind.
- Wenn die Gefahr besteht,
dass Sie nur noch wenig arbeiten können
weil Sie krank sind,
oder weil Sie behindert sind.
- Wenn Sie Ihren Arbeits-Platz
behalten können,
auch wenn Sie nur noch
wenig arbeiten können.
Renten-Versicherung bezahlt Leistungen
zur medizinischen Reha
- wenn Sie mindestens 15 Jahre
Renten-Versicherung bezahlt haben.
- wenn Sie Rente bekommen
weil Sie krank sind,
oder weil Sie behindert sind.
- wenn Ihr Ehe-Mann gestorben ist
oder Ihre Ehe-Frau
und wenn Sie dadurch eine Rente bekommen.
- Manchmal bezahlt die Renten-Versicherung
die medizinische Reha auch,
wenn Sie nicht 15 Jahre versichert waren
und krank werden.
Es gibt noch einige Regeln,
wann die Renten-Versicherung Leistungen bezahlt.
Lassen Sie sich beraten.
Wann bezahlt die Renten-Versicherung
keine medizinische Reha?
Die Renten-Versicherung bezahlt nicht
- wenn Sie einen Unfall bei der Arbeit hatten.
- wenn Sie eine Krankheit haben durch Ihre Arbeit,
- wenn eine andere Versicherung die Reha bezahlen muss,
- wenn Sie Alters-Rente bekommen,
- wenn Sie im Gefängnis sind.
Die medizinische Reha
müssen Sie bei der Renten-Versicherung beantragen.
Sie können die Leistung
erst nach 4 Jahren wieder bekommen.
Zum Beispiel wenn Sie eine Reha-Kur beantragen.
Sie können erst nach 4 Jahren
wieder so eine Kur bekommen.
Wenn der Arzt sagt, dass die Kur nötig ist,
können Sie auch eher wieder zur Kur fahren.
Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 6, Paragraf 12.
- Wege zur Teil-Habe
- Medizinische Reha
- Früh-Erkennung und Früh-Förderung als Leistung zur medizinischen Reha
- Leistungen durch die Kranken-Versicherung
- Leistungen durch die Renten-Versicherung
- Leistungen durch die Unfall-Versicherung
- Leistungen durch die Pflege-Versicherung
- Soziale Entschädigung bei Gesundheits-Schäden
- Leistungen durch die Sozial-Hilfe